AGB

Allgemeine Vertragsbestimmungen für alle Servicepartner und Benutzer der Firma autoBad

Letzte Aktualisierung: März 2019

ZUSAMMENFASSUNG

Dies ist eine Zusammenfassung unserer Geschäftsbedingungen für Partner. Sie können nicht die Kenntnisnahme der vollständigen Fassung ersetzen. Begriffe, die in dieser Zusammenfassung in Großbuchstaben verwendet werden, sind in den Geschäftsbedingungen für Partner definiert.

  • autoBad bietet eine Buchungsplattform, auf der Sie gegenüber potenziellen Kunden für die von Ihnen in Ihrem Autowaschsalon angebotenen Partner-Dienstleistungen werben können und autoBad wird zu diesem Zweck gemäß diesen Geschäftsbedingungen für Partner als Ihr Handelsvertreter ernannt.
  • Im Rahmen der autoBad-Dienstleistungen (weitere Einzelheiten hierzu in der vollständigen Fassung) bieten wir Partnern die Möglichkeit Connect, unser Terminverwaltungssystem für Autowaschsalons zu nutzen.
  • Wir sind für die Vermittlung und den Abschluss von autoBad Buchungen, sowie im Voraus bezahlten Widget-Buchungen verantwortlich.
  • Für im Voraus bezahlte Buchungen, sowie autoBad-Buchungen ziehen wir in Ihrem Namen Zahlungen, von Kunden die mittels Widget-Buchung im Voraus bezahlen und/oder autoBad-Kunden, ein. Soweit bei uns die Zahlungen von Kunden erfolgreich eingegangen sind, werden die entsprechenden Kunden von ihrer Ihnen gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtung befreit. Wenn autoBad-Kunden die „Vor-Ort-Zahlung“ wählen, werden wir entweder unsere Provision von dem abziehen, was wir Ihnen schulden, oder falls wir nicht über ein ausreichendes Guthaben verfügen, wird der von Ihnen an uns zu zahlende Betrag, in Ihrer Rechnung ausgewiesen. Wir schicken Ihnen zweimal im Monat eine Rechnung, aus der hervorgeht, was wir Ihnen für Erfolgreiche Termine schulden, was Sie uns schulden (z. B. Provision, Bearbeitungsgebühren, Ihre monatliche Nutzungsgebühr, eine etwaige Einrichtungsgebühr usw.) sowie welcher Saldo sich daraus ergibt (ob Sie uns etwas schulden, ob wir Ihnen etwas schulden oder der Saldo beglichen ist).
  • Wenn wir Ihnen etwas schulden, zahlen wir den entsprechenden Betrag innerhalb von 3-5 Werktagen nach dem Rechnungsdatum auf Ihr Bankkonto ein.
  • Wenn Sie uns etwas schulden, bitten wir Sie, uns den entsprechenden Betrag innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum zu zahlen.
  • Wenn der Saldo beglichen ist, geben wir auf der Rechnung an, dass nichts weiteres erforderlich ist.

    Sollten Sie Probleme bezüglich der fristgerechten Zahlung Ihres ausstehenden Saldos haben, so wenden Sie sich bitte so bald wie möglich an uns.


  • Ob eine autoBad-Buchung als Neukunden-Buchung oder Treue-Buchung behandelt wird (und ob daher eine Provision oder eine Bearbeitungsgebühr anrechenbar ist), hängt davon ab, wann der Kunde zuletzt einen Erfolgreichen Termin (siehe nachstehende Definition) an Ihrem Standort hatte und ob er in Ihrer Kundendatenbank existiert, sowie, wenn dem so ist, wann er in die Kundendatenbank aufgenommen wurde. Kunden werden anhand ihrer (1) E-Mail-Adresse oder (2) Telefonnummer in Kombination mit ihrem Vornamen identifiziert.
  • Buchungen werden als Neukunden-Buchungen behandelt, wenn der Kunde innerhalb der letzten 365 Tage keinen Erfolgreichen Termin hatte, und als Treue-Buchungen, wenn der Kunde innerhalb der letzten 365 Tage einen Erfolgreichen Termin hatte. Es ist sehr wichtig, dass Sie die vollständige Definition der Begriffe „Neukunden-Buchung“ und „Treue-Buchung“ durchlesen, die Sie in Abschnitt 2 der Geschäftsbedingungen für Partner finden.
  • Widget-Buchungen unterliegen einer Bearbeitungsgebühr.
  • Eine der autoBad-Dienstleistungen, die Partnern gegen eine zusätzliche Gebühr angeboten wird, ist autoBad POS, ein „Kassen“-Software-Modul, das vollständig in Connect integriert ist, sowie auf Wunsch als Sonderausstattung auch noch die zugehörige Kassenhardware. Um autoBad POS zu erhalten, muss die Gebühr im Voraus und spätestens zwei Wochen nach der Unterzeichnung dieser Kooperationsvereinbarung an autoBad überwiesen werden. Es ist sehr wichtig, dass Sie vor der Bestellung die vollständigen Bedingungen, die für autoBad POS gelten, in Abschnitt 5 der Geschäftsbedingungen für Partner lesen.

    Für die Partner-Dienstleistungen, die Sie den Kunden in Ihrem Autowaschsalon bieten, sind Sie verantwortlich, und der Vertrag für die entsprechenden Partner-Dienstleistungen besteht zwischen Ihnen und dem Kunden. Für die Partner-Dienstleistungen, die Kunden von Ihnen erhalten, haften wir Ihren Kunden gegenüber in keiner Weise.
  • Als Gegenleistung für den Erhalt der autoBad-Dienstleistungen haben Sie eine Reihe von Verpflichtungen gegenüber autoBad. Diese sind im Einzelnen in der vollständigen Fassung beschrieben, beinhalten aber unter anderem folgende wichtige Verpflichtungen:
  • Sie verpflichten sich, alle anfallenden Entgelte (z. B. Provision, Bearbeitungsgebühren, Einrichtungsgebühr usw.) zu zahlen. Beachten Sie bitte, dass auf alle Entgelte die Umsatzsteuer erhoben wird.
  • Sie verpflichten sich, gegenüber Kunden ausschließlich über die Website, die Vertriebskanäle oder das Widget (soweit anwendbar) um die Vornahme von Buchungen zu werben.
  • Sie verpflichten sich, die Partner-Dienstleistungen nach den höchsten Branchenstandards abzuwickeln und zu erbringen.
  • Sie müssen die Partner-Dienstleistungen auf der Website und der App jederzeit zu denselben Preisen wie auf Ihrer eigenen Website anbieten Zur Klarstellung: Es ist Ihnen gestattet, geschlossenen Gruppen von Einzelpersonen direkt in Ihrem Salon sowie auf alternativen Online- oder Offline-Vertriebsplattformen (online und offline) niedrigere Preise oder Sonderangebote anzubieten.
  • Sie müssen sicherstellen, dass Sie über alle Lizenzen, Genehmigungen, Qualifikationen, Vollmachten und Versicherungen verfügen, die zur Erbringung der Partner-Dienstleistungen durch Sie erforderlich sind.
  • Sie müssen dafür Sorge tragen, dass alle Partner-Inhalte, die auf Ihre Seite/n hochgeladen werden, zutreffend, nicht irreführend und rechtskonform sind.
  • Ihre Storno- und Umbuchungsbedingungen in Bezug auf im Voraus bezahlten Widget-Buchungen oder autoBad-Buchungen müssen mit unseren hier aufrufbaren Buchungsbedingungen www.autobad.de/agb sowie mit Abschnitt 6 der vollständigen Fassung der Geschäftsbedingungen für Partner im Einklang stehen. Insbesondere sollte es Kunden erlaubt sein, bis 24 Stunden vor dem Zeitpunkt des Termins umzubuchen oder zu stornieren.
  • In Bezug auf VOZ Widget-Buchungen ist autoBad ausschließlich Technologieanbieter und handelt nicht als gewerblicher Buchungsvermittler. Kunden und Partner können VOZ Widget-Buchungen bis zum Zeitpunkt des Termins stornieren. Bis der Termin stattfindet kommt kein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Partner zustande. Den Widget-Kunden werden via Connect im Namen der Partner E-Mails zur Bestätigung und Erinnerung zugeschickt. Für die Erbringung von Partner-Dienstleistungen zugunsten der Kunden oder gegenüber Widget und für die direkte Abwicklung von Stornierungen oder Umbuchungen mit dem Kunden ist jedoch der Partner verantwortlich. autoBad ist am VOZ Widget-Buchungsverfahren darüber hinaus nicht weiter beteiligt und stellt lediglich die Technologie zur Ermöglichung der Vornahme von VOZ Widget-Buchungen bereit.
  • Wenn wir Sie in Bezug auf Buchungen oder sonstige Fragen rund um die autoBad- und/oder Partner-Dienstleistungen kontaktieren müssen, können wir uns mit Ihnen per E-Mail, Telefon, SMS oder Whatsapp unter den Kontaktangaben, die Sie in Connect zur Verfügung gestellt haben, in Verbindung setzen. Für die Inanspruchnahme dieses Dienstes können zusätzliche Gebühren erhoben werden.
  • Wenn Sie mit uns sprechen möchten, wenden Sie sich bitte an unser Team, das Ihnen gerne weiterhilft:

E-Mail: info@autobad.de
Tel.: +491788882487

(NACHSTEHEND DIE VOLLSTÄNDIGE FASSUNG)


Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen für Partner (sowie auch die Buchungsbedingungen) sorgfältig durch, bevor Sie mit der Nutzung der autoBad-Dienstleistungen beginnen, da diese auf Ihre Geschäftsbeziehung mit autoBad Anwendung finden werden. Wir empfehlen Ihnen, eine Kopie dieser Geschäftsbedingungen für Partner zum späteren Nachschlagen auszudrucken. Wenn Sie mit diesen Geschäftsbedingungen für Partner nicht einverstanden sind, dürfen Sie die autoBad-Dienstleistungen nicht nutzen.

  1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
    • Ankreuzfeld“ hat die in Abschnitt 2.7 dargelegte Bedeutung;
    • App“ bezeichnet die autoBad-Marktplatz-Buchungsanwendung auf Android oder iOS;
    • Buchung“ bezeichnet jede Buchung seitens eines Kunden für jegliche Partner-Dienstleistungen, unabhängig davon, ob sie über die Website, die Vertriebskanäle oder das Widget vorgenommen wird, einschließlich von autoBad-Buchungen und Widget-Buchungen;
    • Buchungsbedingungen“ bezeichnet die hier www.autobad.de aufrufbaren Buchungsbedingungen von autoBad in Bezug auf die auf der Website angebotenen Partner-Dienstleistungen;
    • Buchung mit Vor-Ort-Zahlung“ bezeichnet eine Buchung, die unter Verwendung der Option „Vor-Ort-Zahlung“ vorgenommen wurde und daher nicht im Zeitpunkt der Buchung, sondern im Zeitpunkt der Terminwahrnehmung bezahlt wird;
    • Bearbeitungsgebühr“ bezeichnet die Bearbeitungsgebühr inklusive Umsatzsteuer, der von Seiten des Partners an autoBad für Treue-Buchungen und Widget-Buchungen zahlbar ist, wie in der Kooperationsvereinbarung festgesetzt und berechnet auf der Grundlage des Gesamtbetrages, den der Kunde für eine Wiederholungsbuchung oder eine Widget-Buchung zu zahlen hat;
    • Connect“ bezeichnet die „autoBad Connect“-Software, die gemäß diesem Vertrag als eine der autoBad-Dienstleistungen an den Partner lizenziert wird und die auch die autoBad POS-Software umfassen kann;
    • Datenschutz-Grundverordnung“ oder „DSGVO“ bezeichnet die Verordnung (EU) 2016/679.
    • Datenschutzgesetze“ bezeichnet die europäischen Richtlinien 95/46 und 2002/58/EG sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und jede Gesetzgebung bzw. Verordnung zur Durchführung derselben oder welche im Anschluss an dieselbe ergeht und jede Gesetzgebung bzw. Verordnung welche die vorstehenden Texte ändern, ersetzen, wieder in Kraft setzen oder konsolidieren, sowie alle anderen anwendbaren Gesetze in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre, die möglicherweise in einer zuständigen Gerichtsbarkeit existieren;
    • Datum des Inkrafttretens“ bezeichnet (a) den Beginn des Erhalts der autoBad-Dienstleistungen durch den Partner, (b) das Datum, an dem der Partner in Connect das Feld ankreuzt, um sein Einverständnis mit diesem Vertrag zu bestätigen, oder (c) das Datum, an dem die Kooperationsvereinbarung durch den Partner unterzeichnet wird, um sein Einverständnis mit diesem Vertrag zu bestätigen – je nachdem, welches Datum zuerst eintritt;
    • eCRM-Service“ bezeichnet die E-Mail-Marketing-Funktion innerhalb von Connect, die möglicherweise gelegentlich als eine der autoBad-Dienstleistungen als Gegenleistung für die anfallenden Gebühren angeboten wird;
    • Einrichtungsgebühr“ bezeichnet die nicht erstattungsfähige Gebühr (zzgl. USt.), die dem Partner in dem Zeitpunkt, in dem der Partner sich zum Erhalt der autoBad-Dienstleistungen anmeldet, von autoBad berechnet wird und per elektronischer Kartenzahlung gemäß den entsprechenden Bestimmungen in der Kooperationsvereinbarung zahlbar ist;
    • Entgelte“ bezeichnet die Provision und die Gebühren;
    • Erfüllter Buchung“ bezeichnet eine Buchung bezüglich derer der Partner die Partner-Dienstleistungen zugunsten des Kunden erfolgreich erbracht hat;
    • Erfolgreicher Termin“ bezeichnet einen Termin in Connect (entweder mittels einer autoBad-Buchung oder Widget-Buchung, oder eine direkt beim Partner vorgenommene Buchung), bezüglich dessen der Partner die Partner-Dienstleistungen zugunsten des Kunden erfolgreich erbracht hat;
    • Fotografische Dienstleistungen​“ bezeichnet die fotografischen Dienstleistungen, die den Partnern möglicherweise durch autoBad gemäß den in Abschnitt 4 dieses Vertrags dargelegten Bedingungen zur Verfügung gestellt werden;
    • Gebühren“ bezeichnet die Einrichtungsgebühr und etwaige sonstige Gebühren (zzgl. USt.), die der Partner zum Erhalt der autoBad-Dienstleistungen zahlen muss, wie in der Kooperationsvereinbarung oder jeglichem Nachtrag zu diesem Vertrag und/oder gemäß der E-Mail-Annahme seitens des Partners an autoBad festgesetzt;
    • Kooperationsvereinbarung“ bezeichnet die Kooperationsvereinbarung zwischen autoBad und dem Partner, die von autoBad sowie dem Partner zur Bestätigung des Einverständnisses beider Parteien mit dieser Vereinbarung, der Einrichtungsgebühr, der Provision und sonstigen Entgelten unterzeichnet wird;
    • Kunde“ bezeichnet jede Person, welche die Partner-Dienstleistungen über die Website, die App oder sonstige Vertriebskanäle erwirbt oder erhält, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf autoBad-Kunden, Widget-Kunden oder Partner-Kunden;
    • Kundendatenbank“ bezeichnet die Partner-Kundendatenbank in Connect;
    • Neukunden-Buchung“ hat die in Abschnitt 2.7 dargelegte Bedeutung;
    • Partner-Dienstleistungen“ bezeichnet die Kur-, Schönheits-, Haar- und/oder sonstigen Waren und Dienstleistungen, die der Partner im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit zugunsten von Kunden erbringt und bereitstellt und die an die Kunden durch den Partner durch Inanspruchnahme der autoBad-Dienstleistungen vermarktet werden;
    • Partner-Inhalte“ bezeichnet jegliche Information, Dokumentation, Geräte, Software, Fotografien, Domain-Namen (soweit dieser zum Hosten einer Partner-Webseite verwendet wird), jegliches für die Partner-Webseite individuell konfigurierte Skin/Theme oder sonstiges Material (das unter anderem den Namen, das Logo und alle sonstigen Markenkennzeichen und Rechte am Geistigen Eigentum des Partners umfassen kann), das möglicherweise gemäß diesem Vertrag auf der/n Seite/n veröffentlicht wird;
    • Partner-Kunde“ bezeichnet einen Kunden, der Partner-Dienstleistungen direkt bei dem Partner und nicht über die Website, die App oder das Widget bucht, dessen Angaben allerdings in Connect entweder in der Kundendatenbank oder durch Hinzufügen eines Termins in Connect oder anderweitig gespeichert sind;
    • Partner-Webseite“ bezeichnet eine individuell konfigurierbare Website, die von Connect betrieben wird und als eine der autoBad-Dienstleistungen gegen eine Gebühr angeboten wird und eine „Jetzt buchen“-Schaltfläche enthält, die Kunden mit dem Widget verbindet, wobei diese Website unter einer eindeutigen Subdomain-Adresse auf myautoBad.de oder, nach Ermessen von autoBad, auf der eigenen Domain des Partners gehostet wird;
    • Preisänderungsmitteilung“ trägt die in Abschnitt 2.5 dargelegte Bedeutung;
    • Provision“ bezeichnet die vom Partner an autoBad zu zahlende und in der Kooperationsvereinbarung festgesetzte Provision (+ Ust); diese wird auf Basis der von einem autoBad-Kunden für eine autoBad-Buchung zu zahlenden Gesamtsumme berechnet;
    • Rechte am Geistigen Eigentum“ bezeichnet alle Rechte am geistigen Eigentum auf weltweiter Ebene, unabhängig davon, ob diese derzeit oder anderweitig bestehen und ob sie erworben oder bedingt sind, einschließlich von (jedoch nicht beschränkt auf) Urheberrechten (einschließlich der Rechte auf Übersetzung in Fremdsprachen), Geschmacksmusterrechten, Datenbankrechten, Rechten an Domain-Namen, eingetragenen Geschmacksmustern, Patenten, Marken, Handelsnamen, Kennzeichen und anderen Bezeichnungen, sofern die vorstehenden Rechte unter gewerbliche Eigentumsrechte fallen, sowie ähnlichen Rechten, unabhängig davon, ob diese eingetragen sind oder anderweitig bestehen (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf alle Ausweitungen, alle Situationen des Rückfalls oder Wiederauflebens von Rechten sowie alle Verlängerungen derselben).Das Vorstehende umfasst bezüglich eintragungsfähiger Rechte auch jeden gestellten Anträge bzw. Rechte auf Antragsstellung im Hinblick auf die entsprechenden Rechte;
    • Seite/n“ bezeichnet die Internet-Seite bzw. -Seiten und Inhalte des spezifischen Teils der Website oder der Vertriebskanäle des Partners (einschließlich der autoBad-„Homepage“ des Partners und jeder Seite für die Partner-Dienstleistungen, die auf der Website angeboten werden), zusammen mit jeglicher/n anwendbaren Seite bzw. Seiten und Inhalten der eigenen Website/s des Partners oder anderer Websites, wo das Widget verwendet wird, einschließlich jeglicher Partner-Webseite;
    • autoBad-Buchung“ bezeichnet eine auf der Website bzw. der App vorgenommene Buchung, bei welcher der Kunde im Zeitpunkt der Vornahme der Buchung eine Zeit und/oder ein Datum für den Erhalt der entsprechenden Partner-Dienstleistungen wählt (einschließlich der Buchungen unter Verwendung der Option „Vor-Ort-Zahlung“);
    • autoBad-Kunde“ bezeichnet einen Kunden, der über die Website bzw. die App eine autoBad-Buchung vornimmt;
    • autoBad-Fotograf“ bezeichnet einen selbstständigen Fotografen, dessen Dienstleistungen von autoBad in Auftrag gegeben werden und der möglicherweise von autoBad angewiesen wird, die fotografischen Dienstleistungen zugunsten eines Partners zu erbringen;
    • autoBad-Dienstleistungen“ bezeichnet die Vorteile sowie Dienstleistungen, die ein Partner möglicherweise von autoBad entsprechend den Bestimmungen im Kooperationsvertrag, in jeglichem Nachtrag zu diesem Vertrag und/oder in E-Mails zwischen autoBad und dem Partner als Gegenleistung für die Zahlung der Entgelte an autoBad erhält;
    • Treue-Buchung“ bezeichnet eine autoBad-Buchung, die nicht unter die Definition der Neukunden-Buchung gemäß Abschnitt 2.7 fällt;
    • Übereinstimmender Kunde“ bezeichnet einen Kunden, bei dem die Kombination aus E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer und Vornamen mit mehr als einem Kunden in der Kundendatenbank übereinstimmt;
    • Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet im Zusammenhang mit autoBad jede Gesellschaft, die von Zeit zu Zeit unmittelbar oder mittelbar mit autoBad in einem Beherrschungsverhältnis steht;
    • Vertrag“ oder „Geschäftsbedingungen für Partner“ bezeichnet diesen Vertrag, zusammen mit der Kooperationsvereinbarung, in dem die Bedingungen dargelegt sind, unter denen autoBad die autoBad-Dienstleistungen zugunsten des Partners erbringt, und der am Datum des Inkrafttretens in Kraft tritt;
    • Vertriebskanäle“ bezeichnet jegliche Website Dritter oder sonstige Medien, über die gelegentlich gegenüber den Kunden für die autoBad-Dienstleistungen geworben wird;
    • Voraus bezahlte Widget-Buchungen“ bezeichnet eine Buchung auf dem Widget, bei der die Zahlung durch den Widget-Kunden an autoBad zum Zeitpunkt der Buchung online erfolgt;
    • VOZ Widget-Buchungen“ bezeichnet eine Buchung durch Widget, bei der die Buchung nicht online bezahlt wird und der Kunde und Partner bis zum Zeitpunkt des Termins die Möglichkeit der Stornierung haben, da kein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Partner geschlossen wird, bis der Termin stattfindet;
    • VOZ Widget-Kunde“ bezeichnet Kunden, welche VOZ Widget-Buchungen durchführen;
    • Website“ bezeichnet die Website unter www.autoBad.de;
    • Werktag“ bezeichnet jeden Tag außer einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag in Deutschland bzw. einen gesetzlichen Feiertag in Berlin (Deutschland);
    • Wesentliche Verletzung“ bezeichnet eine Verletzung (einschließlich einer sich abzeichnenden Verletzung), deren Folgen für autoBad nicht geringfügig oder belanglos sind, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf eine Verletzung von Abschnitt 6.1, 6.2, 6.5, 6,7, 6.11, 6.12, 6.13, 7.1, 8, 9.5 und/oder 10. Bei der Entscheidung, ob eine Verletzung wesentlich ist oder nicht, bleibt unberücksichtigt, ob sie aufgrund eines Unfalls, Missgeschicks, Fehlers oder Missverständnisses auftritt;
    • Widget“ bezeichnet die auf jeder Partner-Webseite eingebettete Web-Schnittstelle, die im Eigentum von autoBad steht und von autoBad über Connect als eine der autoBad-Dienstleistungen zur Verfügung gestellt wird und die der Partner auf seiner eigenen Website und/oder auf einem oder mehreren Social-Media-Kanälen einbetten kann, und über welche die Kunden direkt bei dem Partner Widget-Buchungen vornehmen können;
    • Widget-Buchung“ bezeichnet eine im Voraus bezahlten Widget-Buchung oder VOZ Widget-Buchung; und
    • Widget-Kunde“ bezeichnet einen VOZ Widget-Kunden oder Kunden die mittels Widget-Buchung im Voraus bezahlen.
  2. autoBad-DIENSTLEISTUNGEN UND ENTGELTE
    • Als Gegenleistung für die Entgeltzahlungen durch den Partner und die Erfüllung aller sonstigen Verpflichtungen des Partners gemäß dieser Vereinbarung sowie vorbehaltlich dieses Vertrages erbringt autoBad die anwendbaren autoBad-Dienstleistungen zugunsten des Partners, wobei dies (sofern nicht anderweitig vereinbart) eine persönliche, nicht-ausschließliche, nicht-übertragbare und voll widerrufliche Lizenz für die Nutzung von Connect umfasst, deren Bestimmungen in Abschnitt 3 festgesetzt sind.
    • autoBad handelt bezüglich aller im Voraus bezahlten Widget-Buchungen und autoBad-Buchungen für den Partner und autoBad wird hiermit zum Abschluss der entsprechenden Buchungen mit einem Kunden sowie (gegebenenfalls) zum Einzug und zur Abwicklung von Zahlungen im Auftrag des Partners zum Handlungsbevollmächtigten für den Partner ernannt. Keine Bestimmung in diesem Dokument schließt die Verantwortung und Haftung des Partners für seine Bereitstellung und Erbringung von Partner-Dienstleistungen zugunsten von Kunden aus bzw. schränkt diese ein. In Bezug auf VOZ Widget-Buchungen ist autoBad ausschließlich Technologieanbieter und steht nicht in direkter Beziehung zu dem Widget-Kunden.
    • Als eine der autoBad-Dienstleistungen kann autoBad den Partner per E-Mail, Telefon, SMS oder Whatsapp unter den Kontaktangaben, die in Connect zur Verfügung gestellt wurden, in Bezug auf Buchungen oder sonstige Fragen rund um die autoBad- und/oder Partner-Dienstleistungen kontaktieren. Es können zusätzliche Gebühren anfallen.
    • In Fällen, in denen ein Partner den Erhalt von gebührenpflichtigen autoBad-Dienstleistungen gewählt hat und der Partner eine oder mehrere dieser autoBad-Dienstleistungen nicht mehr erhalten möchte, muss der Partner gegenüber autoBad unter Wahrung einer Frist von mindestens 7 Tagen zum Ende des Kalendermonats in Textform kündigen. Der Partner bleibt während der Kündigungsfrist für die Zahlung aller anwendbaren Gebühren haftbar.
    • autoBad kann die Gebührenhöhe und/oder den Provisionssatz nach eigenem Ermessen jederzeit durch Benachrichtigung des Partners unter Wahrung einer Frist von 30 Tagen ändern („Preisänderungsmitteilung“). Nutzt der Partner die autoBad-Dienstleistungen nach Erhalt einer entsprechenden Preisänderungsmitteilung weiterhin, so gilt dies als Annahme der neuen Gebühren und/oder Provision.
    • Ob eine autoBad-Buchung als Neukunden-Buchung oder Treue-Buchung behandelt wird (und ob daher eine Provision oder eine Bearbeitungsgebühr anrechenbar ist), hängt davon ab, wann der Kunde zuletzt einen Erfolgreichen Termin am Standort des Partners hatte und ob der Kunde in der Kundendatenbank existiert und wenn dem so ist, wann er darin aufgenommen wurde. Kunden werden anhand ihrer (1) E-Mail-Adresse oder (2) Telefonnummer in Kombination mit ihrem Vornamen identifiziert. Für im Widget-Buchungen fällt stets eine Bearbeitungsgebühr und keine Provision an.
    • Eine autoBad-Buchung gilt dann als Neukunden-Buchung, wenn der Kunde:
      1. überhaupt nicht in der Kundendatenbank existiert (außer, wenn der Kunde über das Ankreuzfeld bei der Buchung angibt (das „Ankreuzfeld“), dass er den Partner in den letzten 365 Tagen besucht hat, wobei es sich in diesem Fall um eine Treue-Buchung handelt); oder
      2. vor mehr als 365 Tagen in die Kundendatenbank aufgenommen wurde und in den letzten 365 Tagen keinen Erfolgreichen Termin am Standort des Partners hatte; oder
      3. vor weniger als 365 Tagen in die Kundendatenbank aufgenommen wurde aufgrund eines Termins, der kein Erfolgreicher Termin war oder noch kein Erfolgreicher Termin gewesen ist.
        In allen anderen Fällen gilt eine autoBad-Buchung als Treue-Buchung.

        In Fällen, in denen ein Kunde über das Ankreuzfeld angibt, ob er den Partner in den letzten 365 Tagen, und autoBad ebenfalls Kundendaten über diesen Kunden in der Datenbank hat, besucht hat oder nicht, wird dies stets in der Kundendatenbank überprüft, die Vorrang vor dem Ankreuzfeld hat.
    • Bei Übereinstimmenden Kunden werden der Kunde und der Übereinstimmende Kunde zusammengeführt und wird der jüngste Erfolgreiche Termin herangezogen, um festzustellen, ob eine autoBad-Buchung eine Neukunden-Buchung oder eine Treue-Buchung ist.
  3. LIZENZ FÜR CONNECT, autoBad POS, WIDGET UND PARTNER-WEBSEITE
    • Vorbehaltlich der Zahlung der anwendbaren Gebühren kann der Partner Connect, das Widget, autoBad POS und/oder die Partner-Webseite zum Zweck der Abwicklung der Buchungen von Partner-Dienstleistungen ausschließlich im Namen und im Auftrag des Partners gemäß dieser Vereinbarung und insbesondere dieses Abschnitts 3 nutzen.
    • Die Nutzung von Connect, Widget, autoBad POS und/oder der Partner-Webseite durch den Partner erfolgt auf das eigene Risiko des Partners. Die Dienstleistung wird „ohne Mängelgewähr“ und „je nach Verfügbarkeit“ erbracht.
    • Die technische Unterstützung erfolgt hauptsächlich per E-Mail und stellt eine Leistung für den Partner dar, auf die dieser jedoch keinen Anspruch hat.
    • Der Partner versteht und erklärt sich damit einverstanden, dass:
      1. autoBad Drittanbieter und Hosting-Partner in Anspruch nimmt, um die Hardware, Software, Netzwerke, Speicher und ähnlichen Technologien bereitzustellen, die erforderlich sind, um Connect, autoBad POS, das Widget und die Partner-Webseite auszuführen;
      2. autoBad Administratorzugriff auf alle Teile von Connect hat, einschließlich jener Teile, die speziell für den Partner angepasst wurden;
      3. autoBad die Nutzung von Connect seitens des Partners und der Mitarbeiter des Partners unter Einsatz von Drittanbieter-Tools wie Google Analytics und Snowplow nachverfolgt. Die Nachverfolgung deckt jede einzelne Interaktion auf Seiten des Benutzers sowie die technischen Details des verwendeten Browsers und Gerätes ab und schließt (a) die Erstellung von Terminen, (b) die Bearbeitung von Mitarbeitern sowie (c) das Aufrufen des Kalenders ein, ist darauf jedoch nicht beschränkt. Diese Nachverfolgung hilft autoBad zu verstehen, wie Connect von den Partnern verwendet wird, und ermöglicht es autoBad, Connect weiterzuentwickeln und zu verbessern. Der Partner ist dafür verantwortlich, seine Mitarbeiter darauf hinzuweisen, dass eine entsprechende Nachverfolgung stattfinden wird. Auf die Nachverfolgung wird auch in der Datenschutz- und Cookie-Richtlinie von autoBad verwiesen, die hier [1] aufgerufen werden kann und auf die die Mitarbeiter des Partners hingewiesen werden sollten; und
      4. Die Widget und die Partner-Webseite (welche inbesondere auch Logos, Marken und Bilder im Eigentum von autoBad beinhalten) „Von autoBad betrieben“ werden, und bietet Widget-Kunden die Möglichkeit, in den Erhalt von E-Mail-Marketing von dem Partner und von autoBad mittels Opt-In einzuwilligen.
    • Der Partner wird:
      1. Connect, autoBad POS, das Widget oder die Partner-Webseite nicht ganz oder teilweise reproduzieren, duplizieren, kopieren, verkaufen, weiterverkaufen oder verwerten;
      2. es keinem Dritten (einschließlich Konzerngesellschaften des Partners) erlauben, Connect (einschließlich von autoBad POS) ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung von autoBad (die nach von autoBad nach eigenem Ermessen festgesetzten Bedingungen gewährt oder verweigert werden kann) zu nutzen oder darauf zuzugreifen;
      3. keine unaufgeforderten E-Mails, SMS oder andere elektronische Formen des Marketings über Connect (oder anderweitig) an Kunden senden; und auch
      4. keine Login-Angaben für Connect oder autoBad POS offenlegen, weiterleiten oder weiterverkaufen.
    • autoBad gewährleistet nicht:
      1. dass Connect, autoBad POS, das Widget und/oder die Partner-Webseite den spezifischen Anforderungen des Partners gerecht werden;
      2. dass Connect, autoBad POS, das Widget und/oder die Partner-Webseite ununterbrochen, rechtzeitig, sicher oder fehlerfrei funktionieren;
      3. dass Informationen oder Ergebnisse, die möglicherweise aus der Nutzung von Connect oder autoBad POS gewonnen werden, zutreffend oder verlässlich sind;
      4. dass die Qualität der Produkte, Dienstleistungen, Informationen oder sonstigen Materialien, die der Partner über Connect, autoBad POS, das Widget und/oder die Partner-Webseite kauft bzw. erhält, den Anforderungen oder Erwartungen des Partners gerecht wird; oder
      5. dass etwaige Fehler in Connect, autoBad POS, dem Widget und/oder der Partner-Webseite korrigiert werden.
    • Der Partner versteht und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass autoBad bezüglich der Nutzung von autoBad POS, dem Widget und/oder der Partner-Webseite durch den Partner vorbehaltlich des Abschnitts 13.2 keine Haftung übernimmt für entgangene Einnahmen und Gewinne, entgangene Verträge, Verlust an Geschäftswert oder sonstige immaterielle Verluste oder für indirekte Verluste oder Schäden oder Folgeverluste oder Folgeschäden (und zwar selbst dann nicht, wenn autoBad durch den Partner auf das mögliche Eintreten entsprechender Verluste oder Schäden hingewiesen wurde), die auf Folgendes zurückzuführen sind:
      1. die Nutzung von Connect, autoBad POS, dem Widget und/oder der Partner-Webseite durch den Partner oder die Unmöglichkeit der Nutzung derselben durch den Partner;
      2. unbefugten Zugriff auf die Übermittlungen oder Daten des Partners oder unbefugte Änderung derselben;
      3. Äußerungen oder Verhaltensweisen Dritter auf Connect, autoBad POS, dem Widget und/oder der Partner-Webseite; oder
      4. sonstige Angelegenheiten in Bezug auf Connect, autoBad POS, das Widget und/oder die Partner-Webseite.
    • Vorbehaltlich des Abschnitts 3.1 stellt autoBad dem Partner ein Benutzerkonto und ein Passwort zur Verfügung, die dem Partner den Zugriff auf Connect und/oder autoBad POS ermöglichen. Der Partner schützt die zu dem Benutzerkonto gehörenden Angaben und das Passwort, behandelt sie vertraulich, verwahrt sie sicher und legt sie niemandem gegenüber offen, mit Ausnahme von Personen, deren Zugriff auf Connect und/oder autoBad POS nötig ist und denen die Pflichten des Partners im Hinblick auf den Schutz der entsprechenden Angaben bekannt sind. Der Partner unterrichtet autoBad unverzüglich über vermutete Sicherheitsverletzungen oder unsachgemäßen Gebrauch jeglicher Art, einschließlich jeglicher Nutzung, die gegen diesen Vertrag, gegen angemessene, gelegentlich erteilte Anweisungen von autoBad und/oder gegen geltendes Recht verstoßen würde.
  4. FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

    autoBad kann Partnern die Fotografischen Dienstleistungen nach eigenem Ermessen unter Lizenz gegen eine vereinbarte Gebühr anbieten. In dem Fall, dass autoBad die Fotografischen Dienstleistungen einem Partner anbietet, und vorausgesetzt, dass die Gebühr durch den Partner ganz an autoBad entrichtet wurde, gelten folgende zusätzliche Bedingungen:
    • Es werden keine Garantien oder Gewährleistungen hinsichtlich der Qualität der durch den autoBad-Fotografen erstellten Fotos (die „Fotos“) und/oder deren Inhalt oder Layout übernommen. Es obliegt dem Partner sicherzustellen, dass alle (gegebenenfalls) erforderlichen Personen, die fotografiert werden sollen, bei dem Termin mit dem autoBad-Fotografen (dem „Termin“) anwesend sind und dass alle Einverständniserklärungen für die Aufnahme von Photos mit dem eigenen Bild seitens der Personen, die in den Fotos zu sehen sind, eingeholt wurden, sowie dass Aufbau und Inhalt der Fotos die Erwartungen des Partners erfüllen.
    • Der Partner darf die Fotos nur auf folgenden Medien nutzen und veröffentlichen: Website, App, Vertriebskanäle (soweit anwendbar), eigene Partner-Webseite und Social-Media-Seiten. Zur Klarstellung: Die Fotos dürfen nicht auf anderen Online-Marktplätzen verwendet werden, auf denen der Partner für die Partner-Dienstleistungen wirbt. Die Bearbeitung der Fotos ist nicht zulässig, und es ist den Partnern strengstens untersagt irgendwelche Copyright-Hinweise von autoBad von den Fotos zu entfernen.
    • Der Partner erkennt hiermit an und erklärt sich hiermit einverstanden, dass die Fotos im Rahmen einer nicht-ausschließlichen und nicht-abtretbaren Lizenz verwendet werden, die automatisch endet, wenn dieser Vertrag gekündigt wird und der Partner die autoBad-Dienstleistungen nicht mehr nutzt. Mit Ausnahme der Rechte gemäß vorgenannter Lizenz hat der Partner keine Geistigen Eigentumsrechte an den Fotos. Alle Geistigen Eigentumsrechte an den Fotos sind Eigentum von autoBad. Zur Klarstellung: autoBad darf die Fotos in allen eigenen Werbe- und Marketingkampagne verwenden, auf der Website und den Vertriebs- und Social-Media-Kanälen sowie zu sonstigen Zwecken, die sie für geeignet hält.
    • Der Partner darf die Fotos nicht drucken, verteilen, verwenden, veröffentlichen, verwerten, bearbeiten, zuschneiden, ändern oder anderweitig handhaben, außer gemäß Abschnitt 4.2 dieses Vertrags oder mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von autoBad. Eine solche Zustimmung wird nach alleinigem Ermessen von autoBad gewährt und kann zusätzliche Gebühren verursachen.
  5. autoBad POS

    Dieser Abschnitt 5 gilt nur für Partner, die autoBad POS in der Kooperationsvereinbarung bzw. auf andere Weise bestellt haben.
    • Eine der autoBad-Dienstleistungen, die den Partnern gegen eine zusätzliche Gebühr angeboten wird, ist die Nutzung eines Kassensoftware-Moduls, das vollständig in Connect integriert ist („autoBad POS-Software“), sowie der passenden Hardware, die eine Kassenschublade mit integriertem Bondrucker (Star Micronics mPOP) und/oder iPad umfassen kann („autoBad POS-Hardware“), wobei weitere Einzelheiten hierzu in der Kooperationsvereinbarung dargelegt werden und sich von den in diesem Vertrag festgesetzten unterscheiden können. Die autoBad POS-Software und die autoBad POS-Hardware werden gemeinsam als „autoBad POS“ bezeichnet.
    • Die Gebühr für autoBad POS und die entsprechenden Produktdetails werden in der Kooperationsvereinbarung festgesetzt und die Partner müssen die Kooperationsvereinbarung unterzeichnen und die Gebühr innerhalb von zwei Wochen nach der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung per Banküberweisung an autoBad überweisen, um mit dem Erhalt von autoBad POS zu beginnen. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Unterzeichnung, so ist autoBad berechtigt, ihr Angebot zurückzuziehen und autoBad POS gegenüber dem Partner einzustellen.
    • Es obliegt dem Partner, sich mit den Funktionen von autoBad POS vertraut zu machen und sich über die Eignung von autoBad POS für seinen Geschäftsbetrieb zu informieren. autoBad übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit der autoBad POS-Software oder der autoBad POS-Hardware und auch keine Gewähr für deren Funktionsfähigkeit bei gemeinsamer Nutzung. Wenn der Partner die autoBad POS-Software ohne die autoBad POS-Hardware kauft, kann autoBad keine Unterstützung bei der Integration bzw. Einrichtung der autoBad POS-Software mit Hardware von Dritten bieten.
    • Der Partner ist für sein Geschäft verantwortlich, und somit auch für Rechtspflichten im Zusammenhang mit seinem Geschäft, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf alle steuerlichen und sozialversicherungstechnischen Erklärungen und Zahlungen nach geltendem Recht.

      Lieferung der autoBad POS-Hardware
    • Die autoBad POS-Hardware wird an die Lieferadresse geliefert, die der Partner in der Kooperationsvereinbarung angegeben hat. autoBad stellt die autoBad POS-Hardware innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der vollständigen Zahlung der Gebühr (die „Lieferfrist“) zur Verfügung. Die Lieferfrist kann verlängert werden, soweit Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs von autoBad liegen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Arbeitskämpfe, Erkrankungen von Mitarbeitern, Lieferprobleme oder höhere Gewalt dies erforderlich machen.
    • Mit der Übergabe der autoBad POS-Hardware an das Versandunternehmen sind die Verpflichtungen von autoBad gegenüber dem Partner in Bezug auf Lieferung erfüllt und geht die Gefahr der zufälligen Beschädigung oder der nicht erfolgten Zustellung im Zeitpunkt des Versands auf den Partner über. Dies gilt unabhängig davon, von wo die autoBad POS-Hardware geliefert wird und wer die Versandkosten trägt.
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      Mängel an der autoBad POS-Hardware.
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    • In Ermangelung anderweitiger Bestimmungen in diesem Vertrag stehen dem Partner bei Mängeln an der autoBad POS-Hardware (einschließlich von Falschlieferung, Nichtlieferung oder fehlerhafter Montageanleitung) die gesetzlich vorgesehenen Rechte zu. Die spezifischen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Endlieferung der autoBad POS-Hardware an einen Partner (Unternehmerregress gemäß §§ 478, 479 BGB) bleibt in jedem Fall unberührt.
    • Wurde keine Vereinbarung hinsichtlich der Beschaffenheit der autoBad POS-Hardware getroffen, so wird die Frage, ob ein Mangel vorliegt oder nicht, nach der gesetzlichen Regelung (§ 434 (1) Satz 2 und 3 BGB) geklärt. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernimmt autoBad jedoch keine Haftung.
    • Der Partner darf nur dann eine Mängelrüge geltend machen, wenn er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist und die Anleitung von autoBad zur Fehlerbehebung für die autoBad POS-Hardware im Detail gelesen und befolgt hat. Wird bei der Untersuchung oder in einem späteren Zeitpunkt ein Fehler festgestellt, so muss dieser Fehler autoBad sofort, spätestens jedoch zwei Wochen nach der Feststellung des Mangels schriftlich mitgeteilt werden. Ungeachtet der vorstehenden Untersuchungs- und Anzeigepflicht meldet der Partner offensichtliche Mängel (einschließlich der Falschlieferung und Nichtlieferung) innerhalb von zwei Wochen nach der Lieferung. autoBad haftet nicht, wenn der Partner keine ordnungsgemäße Untersuchung durchführt und/oder keine ordnungsgemäße Anzeige des Mangels vornimmt. autoBad stellt einen Paketschein zur Übersendung der autoBad POS-Hardware zur Untersuchung an autoBad zur Verfügung.
    • Während die autoBad POS-Hardware untersucht wird hat der Partner die Möglichkeit vorübergehend autoBad POS-Hardware („Leih-Hardware“) zu mieten, die innerhalb von drei Werktagen nach Anzeige des Mangels übersandt wird, dies jedoch stets unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Leih-Hardware. Für die Leih-Hardware berechnet autoBad dem Partner eine Austauschgebühr von 99,00 € (zzgl. USt.). Falls an der autoBad POS-Hardware ein Mangel vorhanden ist, für den autoBad haftet, erstattet autoBad dem Partner die Austauschgebühr in voller Höhe. In anderen Fällen wird die Austauschgebühr nicht erstattet. Im Gegenzug ist der Partner verpflichtet, die Leih-Hardware sofort wieder an autoBad zurückzusenden, nachdem autoBad alle Mängel beseitigt hat bzw. bestätigt hat, dass keine Mängel vorhanden sind, für die autoBad haftet.
    • Wenn an der autoBad POS-Hardware Mängel gefunden werden, für die autoBad haftet, kann autoBad – stets nach eigenem Ermessen – entweder den Fehler in der vorhandenen autoBad POS-Hardware beheben oder Ersatz-autoBad POS-Hardware zur Verfügung stellen. Die Mängelbeseitigung umfasst weder die Deinstallation des mangelbehafteten Artikels, noch die Neuinstallation, sofern autoBad nicht ursprünglich zu dessen Installation verpflichtet war. autoBad wird stets angemessene Zeit und Gelegenheit zur Mängelbeseitigung eingeräumt.
    • Sollte tatsächlich ein Mangel vorhanden sein, so trägt autoBad sämtliche Kosten für die Prüfung bzw. Mängelbeseitigung, insbesondere Transport-, Reise-, Arbeits- und Materialkosten (jedoch nicht Deinstallations- und Installationskosten). Andernfalls kann autoBad die Erstattung der Kosten (insbesondere der Prüf- und Transportkosten sowie der Kosten für ein etwaiges Austauschgerät) durch den Partner fordern, es sei denn, der Partner konnte nicht erkennen, dass kein Fehler vorlag. Auch bei Vorliegen eines Mangels hat der Partner nur gemäß Abschnitt 13 dieses Vertrags Anspruch auf Schadensersatz und/oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Darüberhinausgehende Ansprüche werden ausgeschlossen.
    • Liegt nur eine unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit vor oder ist die Verwendungseignung nur unwesentlich beeinträchtigt ist, in Fällen natürlichen Verschleißes oder natürlicher Abnutzung oder aufgrund von Schäden, die nach dem Gefahrübergang aufgrund fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder besonderer äußerer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorgesehen waren, kann kein Mangel geltend gemacht werden. Wenn durch den Partner oder Dritte unsachgemäße Wartungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen werden, kann kein Mangel in Bezug auf die genannten Arbeiten oder Änderungen oder deren Folgen geltend gemacht werden.
    • Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, so kann der Partner unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche von der Kooperationsvereinbarung zurücktreten oder wahlweise den Erhalt der autoBad POS-Hardware und die Zahlung der damit verbundenen Gebühr einstellen. Die Mängelbeseitigung gilt als fehlgeschlagen, wenn zwei Ersatzlieferungen ebenfalls fehlerhaft waren oder wenn die Nacherfüllung bzw. Reparatur zweimal erfolglos durchgeführt wurde.
    • Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten nach der Lieferung der autoBad POS-Hardware an die Lieferadresse des Partners. Die vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung in dem Fall, wo das Gesetz eine längere Friste zwingend vorschreibt, wie beispielsweise gegebenenfalls in der tatsächlichen Situation anwendbar: § 438 (1) Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 (1) BGB (Rückgriffsansprüche) oder § 634a (1) BGB (Verjährung von Mängelansprüchen aus Werkverträgen)

      autoBad POS-Daten
    • Bei der Nutzung von autoBad POS ist der Partner für die regelmäßige, d.h. tägliche Sicherung der Daten verantwortlich. Trotz der regelmäßigen Datensicherung garantiert autoBad nicht die vollständige Sicherung aller in autoBad POS eingegebenen Daten. autoBad haftet insbesondere nicht für Verluste, die darauf zurückzuführen sind, dass der Partner seine Daten nicht gesichert hat. Folglich ist der Partner dafür verantwortlich, Maßnahmen zur Vorbeugung eines vorübergehenden Ausfalls von autoBad POS zu ergreifen. autoBad kann die ununterbrochene Verfügbarkeit von autoBad POS nicht garantieren. autoBad haftet nicht für Verluste, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, die entstehen, weil der Partner es versäumt hat, effektive Maßnahmen zur Sicherstellung der Weiterführung des Geschäftsbetriebs bei einem vorübergehenden Ausfall von autoBad POS zu ergreifen.
  6. PFLICHTEN DES PARTNERS
    • Als Gegenleistung für den Erhalt der autoBad-Dienstleistungen verpflichtet sich der Partner zur Zahlung aller anfallenden Gebühren an autoBad und zur Annahme aller autoBad-Buchungen und zur Abwicklung und Erbringung der Partner-Dienstleistungen entsprechend den höchsten Branchenstandards und im Einklang mit etwaigen bestimmten Bedingungen, die in diesem Vertrag im Allgemeinen sowie in diesem Abschnitt 6 im Einzelnen dargelegt sind. Eine Verletzung dieses Abschnitts 6.1 gilt als Wesentliche Verletzung dieses Vertrages.
    • Der Partner muss alle autoBad-Buchungen annehmen und kann die Annahme derselben nur in Ausnahmefällen ablehnen; ansonsten wird davon ausgegangen, dass der Partner eine Wesentliche Verletzung dieses Vertrages begangen hat, was den Verlust von Zahlungen nach sich ziehen kann, die in Verbindung mit diesem Vertrag an den Partner zahlbar sind. In Bezug auf im Voraus bezahlte Widget-Buchungen und autoBad-Buchungen ist der Partner verpflichtet, die in Abschnitt 5 der Buchungsbedingungen dargelegte Storno- und Umbuchungsrichtlinie einzuhalten. Den vollständigen Wortlaut dieser Bedingungen finden Sie unter www.autobad.de autoBad bietet in Bezug auf autoBad-Buchungen, die storniert werden (oder nicht umgebucht werden können) eine Rückerstattung an, sofern der entsprechende Termin nicht innerhalb der nächsten 24 Stunden stattfinden soll.
    • Umbuchung von im Voraus bezahlte Widget-Buchungen und autoBad-Buchungen.
      1. Wenn ein Kunde das Datum und/oder die Uhrzeit einer im Voraus bezahlte Widget-Buchung oder autoBad-Buchung ändern möchte, sowie unter der Voraussetzung, dass der Kunde uns dazu mindestens 24 Stunden vor dem Termin kontaktiert, muss sich der Partner bemühen, dem Kunden ein geeignetes alternatives Buchungsdatum und/oder eine geeignete alternative Uhrzeit anzubieten. Sollte ein Partner eine autoBad-Buchung nach einem entsprechenden Änderungswunsch eines Kunden gemäß diesem Abschnitt 6.3 nicht erfüllen können oder wollen, behandelt autoBad und/oder der Partner die im Voraus bezahlte Widget-Buchung oder autoBad-Buchung als durch den Kunden storniert und erstattet dem Kunden den Betrag in voller Höhe.
      2. Wenn ein Partner das Datum und/oder die Uhrzeit einer im Voraus bezahlte Widget-Buchung und autoBad-Buchung ändern möchte, behandelt autoBad und/oder der Partner in dem Fall, dass der Kunde der entsprechenden Änderung nicht zustimmen kann oder will, die autoBad-Buchung als durch den Partner aufgehoben und erstattet dem Kunden den Betrag in voller Höhe. Allerdings kann autoBad, falls sie es unter den gegebenen Umständen und nach eigenem Ermessen für angemessen hält, trotzdem noch von dem Partner die Provisionszahlung in der jeweils gültigen Höhe fordern, die von dem Partner bezüglich der entsprechenden im Voraus bezahlte Widget-Buchung und/oder autoBad-Buchung zu entrichten gewesen wäre.
    • In Bezug auf VOZ Widget-Buchungen ist autoBad ausschließlich Technologieanbieter und handelt nicht als gewerblicher Buchungsvermittler. Kunden und Partner können ihre VOZ Widget-Buchungen bis zum Zeitpunkt des Termins stornieren und bis zum Termin kommt so lange zu keinem Vertrag zwischen dem Kunden und dem Partner. Der Partner ist für sämtliche Abwicklung von Stornierungen bzw. Umbuchungen in Bezug auf den Kunden verantwortlich. autoBad ist am VOZ Widget-Buchungsverfahren darüber hinaus nicht weiter beteiligt und stellt lediglich die Technologie zur Ermöglichung der Vornahme von VOZ Widget-Buchungen bereit. Der Partner kann in Connect wählen, ob den Kunden die Möglichkeit geboten wird, in den Erhalt von E-Mail-Marketing ausschließlich von dem Partner oder von dem Partner und von autoBad mittels Opt-In einzuwilligen.
    • Der Partner ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle Partner-Inhalte (insbesondere die Einzelheiten und Preise der Partner-Dienstleistungen), die er veröffentlicht oder autoBad zur Veröffentlichung auf der/n Seite/n übermittelt, zutreffend, korrekt und nicht irreführend sind. Der Partner darf nur Fotos auf seine Seite/n hochladen, die am eigenen Standort des Partners aufgenommen wurden, und muss stets sicherstellen, dass er zur Nutzung jeglicher entsprechenden hochgeladenen Fotos berechtigt ist. Jegliche Verletzung dieses Abschnitts 6.5 gilt als Wesentliche Verletzung dieses Vertrages. Sollten dem Partner kein Fotos zum Hochladen zur Verfügung stehen, lädt autoBad auf entsprechende Anfrage gerne einige geeignete Fotos aus ihrer eigenen Datenbank hoch.
    • Der Partner ist verantwortlich und verpflichtet sich, alle gesetzlichen Informationspflichten zu erfüllen, insbesondere die Pflicht zur Erstellung und Wartung eines Impressums.
    • Der Partner erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass seine Seite/n auf der Website und der App keine Kontaktangaben, keine direkten Verweise und keine Links zu dem Partner oder zu dessen Website, App, Plattform, Tool oder sonstigen Geräten enthalten dürfen, und auch nicht zu Websites, Apps, Plattformen, Tools oder sonstigen Geräten Dritter.
    • Der Partner muss die Partner-Dienstleistungen auf der Website und der App stets zu einem zutreffenden Preis erbringen, der dem besten verfügbaren Preis entspricht, der auf der eigenen Website des Partners und/oder gegebenenfalls auf der Partner-Webseite angeboten wird. Für den Fall, dass ein Kunde nachweist, dass für Partner-Dienstleistungen, die über die Website oder App gebucht wurden, auf der eigenen Website des Partners oder der Partner-Webseite ein besserer Preis angeboten wird, behält sich autoBad das Recht vor, dem Kunden die Differenz zu erstatten und den an den Partner im Zusammenhang mit den Partner-Dienstleistungen gezahlten Betrag entsprechend anzupassen. Zur Klarstellung: Es ist dem Partner gestattet, geschlossenen Gruppen von Einzelpersonen, wie etwa Mitgliedern seines eigenen Kundenbindungsprogramms, oder direkt an dem Ausführungsort des Partners sowie auch auf sonstigen alternativen Online- oder Offline-Vertriebsplattformen online und offline niedrigere Preise oder Sonderangebote anzubieten .Eine Verletzung dieses Abschnitts 6.7 gilt als Wesentliche Verletzung dieses Vertrages.
    • Der Partner muss dafür Sorge tragen, dass er das Einverständnis seiner einzelnen Mitarbeiter und Auftragnehmer zu deren Erscheinen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Angaben wie Namen, Kompetenzen, Kontaktangaben, Verfügbarkeit und angebotene Dienstleistungen in Kundenwerbungen auf der Website und der App eingeholt hat.
    • Der Partner ist allein dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die Informationen auf Connect in Bezug auf die verfügbaren Daten und Zeiten umfassend auf dem neusten Stand gehalten werden, damit potentielle Kunden im Zeitpunkt der Buchung die richtigen verfügbaren Daten und Zeiten einsehen können.
    • In Bezug auf autoBad-Buchungen, die über die Option „Vor-Ort-Zahlung“ vorgenommen wurden, ist die Provision für alle entsprechenden autoBad-Buchungen zahlbar. In Fällen, in denen ein Kunde (a) seine autoBad-Buchung nicht vor Ablauf von 24 Stunden vor dem Termin storniert und (b) nicht zu dem Termin erscheint (ein „Nichterscheinen“) und der Partner das Nichterscheinen bis Mitternacht am Datum des Termins auf Connect angezeigt hat, muss der Partner keine Provision an autoBad zahlen. Wird ein „Nichterscheinen“ nicht bis Mitternacht am Datum des Termins auf Connect angezeigt, so wird die autoBad-Buchung von autoBad als erfüllt behandelt, und autoBad hat in diesem Fall Anspruch auf Provision für die entsprechende autoBad-Buchung. In Fällen, in denen ein „Nichterscheinen“ in betrügerischer Absicht angezeigt wird oder autoBad nach eigenem Ermessen vernünftigen Grund zu der Annahme hat, dass ein „Nichterscheinen“ durch den Partner in betrügerischer Absicht angezeigt wurde, wird die Bestellung durch autoBad als erfüllt behandelt und autoBad hat Anspruch auf die Provision für die entsprechende Bestellung. √WICHTIG: Sollte die Nichterscheinen-Funktion in Connect von den Partnern missbraucht oder in betrügerischer Absicht verwendet werden, kann autoBad die Funktion nach eigenem Ermessen entfernen und der Partner muss sich zur Meldung eines Nichterscheinens am Datum des Termins vor Mitternacht direkt mit autoBad in Verbindung setzen.
    • Der Partner wirbt gegenüber Kunden ausschließlich über die Website, die Vertriebskanäle oder das Widget (soweit anwendbar) um die Vornahme von Buchungen. In Fällen, in denen ein Kunde eine Buchung vornimmt und der Partner den entsprechenden Kunden dazu ermutigt, seine Buchung zu stornieren und eine separate Buchung direkt bei dem Partner vorzunehmen („Disintermediation“), begeht der Partner eine Wesentliche Verletzung dieses Vertrages. Bei Vorliegen einer Disintermediation kann autoBad dem Partner nach eigenem Ermessen den Gesamtwert der autoBad-Buchung berechnen.
    • Sollte autoBad vernünftigen Grund zu der Annahme haben, dass der Partner jeglichen unmittelbaren oder mittelbaren Versuch zur Vermeidung von Entgeltzahlungen unternommen hat bzw. unternimmt, wie zum Beispiel, jedoch nicht beschränkt auf das Anzeigen einer Erfüllten Buchung unter Inanspruchnahme der Option „Vor-Ort-Zahlung“ als „Nichterscheinen“ in betrügerischer Absicht, so stellt dies eine Wesentliche Verletzung dieses Vertrags dar und berechtigt autoBad, ohne Einschränkung sonstiger ihr zur Verfügung stehender Rechtsmittel, zur Vorenthaltung und Einbehaltung jeglicher Zahlungen, die gemäß diesem Vertrag an den Partner zu zahlen sind.
    • Der Partner muss innerhalb eines Monats nach der Anmeldung zum Erhalt der autoBad-Dienstleistungen zusammen mit dem für ihn zuständigen Kundenbetreuer an einer Connect-Schulung teilnehmen („Connect-Schulung“). Wird die Connect-Schulung mehr als dreimal durch den Partner abgesagt, so gilt dies als Wesentliche Verletzung dieses Vertrags, und autoBad kann dem Partner in diesem Fall nach ihrem eigenem Ermessen eine zusätzliche Gebühr zur Teilnahme an der Connect-Schulung berechnen. Ist der Partner nicht bereit, eine zusätzliche Gebühr zu zahlen, kann autoBad diesen Vertrag kündigen.
    • Der Partner muss über käufliche Partner-Services verfügen, über die Kunden jederzeit auf der Website und / oder App buchen können. Wenn der Partner zu keiner Zeit über die Website und / oder die App käufliche Partner-Services zur Verfügung hat, verstößt der Partner gegen diese Vereinbarung.
  7. KUNDENDIENST UND BESCHWERDEN
    • Der Partner bemüht sich nach besten Kräften, erstklassige Partner-Dienstleistungen zugunsten aller Kunden zu erbringen, und befasst sich umgehend mit jeglichen Vertriebsanfragen, Angelegenheiten oder Problemen im Zusammenhang mit Buchungen oder potenziellen Buchungen, einschließlich der Bearbeitung von Kundenbeschwerden. Der Eingang von schwerwiegenden Kundenbeschwerden wird zwischen autoBad und dem Partner besprochen und gilt als Wesentliche Verletzung dieses Vertrags, wenn den Beschwerden nicht innerhalb von 20 Tagen nach deren Eingang zur Zufriedenheit von autoBad abgeholfen wird.
    • Der Partner haftet unmittelbar gegenüber dem Kunden für die Nichterfüllung der Erwartungen des Kunden oder für jegliche sonstige gesetzliche Anspruchsgrundlage, die in Bezug auf die Partner-Dienstleistungen entsteht, außer in Fällen, in denen die entsprechende Anspruchsgrundlage infolge von Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens autoBads entsteht.
    • autoBad leitet alle Beschwerden in Bezug auf die Partner-Dienstleistungen an den Partner weiter und der Partner bestätigt den Eingang aller Beschwerden und antwortet dem jeweiligen Kunden innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der entsprechenden Beschwerde bei dem Partner (unabhängig davon, ob die Beschwerde direkt von dem Kunden oder über autoBad erhalten wurde).
    • Der Partner bemüht sich nach besten Kräften, Beschwerden innerhalb von 14 Tagen abzuhelfen. Er muss autoBad über jede Korrespondenz zwischen dem Partner und dem Kunden im Zusammenhang mit der Beschwerde in Kenntnis setzen und autoBad generell über den Fortschritt und den Status der Beschwerde auf dem neusten Stand halten.
    • Der Partner erkennt hiermit an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Website und die App eine Kundenbewertungsplattform beinhalten, auf der Kunden öffentlich einsehbare Bewertungen ihrer Erfahrungen mit autoBad und mit dem Partner einstellen können (insbesondere in Bezug auf die Partner-Dienstleistungen) („Nutzergenerierte Inhalte“), und dass ausgewählte Bewertungen aus den vergangenen Monaten auch auf der Partner-Webseite zur Verfügung gestellt werden (falls zutreffend). Die Partner müssen beachten, dass man sich von dieser Plattform nicht wieder abmelden kann, und dass sie gelegentlich negative Bewertungen und/oder Rückmeldungen von Kunden aufweisen kann, was außerhalb des Einflussbereichs von autoBad liegt. Soweit Partner Gegenstand von Nutzergenerierten Inhalten sind, haben sie die Möglichkeit die sie betreffenden Bewertungen zu beantworten. Alle Inhalte, die der Partner als Reaktion auf Nutzergenerierte Inhalte einstellt, müssen allerdings höflich und professionell und nicht etwa bedrohlich oder konfliktorientiert sein und können von autoBad geprüft werden (und können von autoBad auch nach eigenem Ermessen entfernt oder geändert werden, falls autoBad dies vernünftigerweise für notwendig erachtet). Zur Klarstellung: Der Partner hat keinen Anspruch auf Rechtsmittel gegen autoBad (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Anspruch auf Vertragskündigung) aufgrund einer Nennung des Partners oder eines Verweises auf den Partner in Nutzergenerierten Inhalten. Sollte der Partner allerdings nach vernünftiger Abwägung der Annahme sein, dass jegliche Nutzergenerierten Inhalte für den Partner bzw. eine andere Person diffamierend sind oder auf andere Weise eine Verletzung der Rechte der anderen Person darstellen, so kann der Partner die entsprechenden Nutzergenerierten Inhalte anzeigen und autoBad melden. In einem solchen Fall prüft autoBad die entsprechenden Nutzergenerierten Inhalte und ergreift nach eigenem Ermessen alle Maßnahme, die autoBad für notwendig oder wünschenswert erachtet (wie etwa die Entfernung oder Änderung des betreffenden Teils der Nutzergenerierten Inhalte). Der Partner tritt hiermit die ausschließlichen Nutzungsrechte an den Nutzergenerierten Inhalten unwiderruflich und bedingungslos an autoBad und ihre Verbundenen Unternehmen ab.
  8. KUNDENDATEN
    • Zur Anwendung dieses Abschnitts werden die Begriffe „Datenverantwortlicher“, „Datenverarbeiter“, „betroffene Person“, „personenbezogene Daten“, „verarbeiten“, „Verarbeitung“ und „geeignete technische und organisatorische Maßnahmen“ im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten ausgelegt.
    • autoBad und der Partner erkennen jeweils an, dass im Sinne der Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten:
      1. in Bezug auf personenbezogene Daten von Partner-Kunden ist der Partner der Datenverantwortliche und autoBad der Datenverarbeiter ist;
      2. in Bezug auf personenbezogene Daten von autoBad-Kunden und im Voraus bezahlende Widget-Kunden, handeln autoBad und der Partner jeweils als unabhängige Datenverantwortliche; und
      3. in Bezug auf personenbezogene Daten von VOZ Widget-Kunden der Partner der Datenverantwortliche und autoBad der Datenverarbeiter ist, mit Ausnahme personenbezogener Daten von VOZ Widget-Kunden (wie etwa des Namens und der E-Mail-Adresse), die von autoBad und dem Partner an der Kasse mittels Opt-in-Einwilligung zu ihren jeweiligen eigenen, individuellen E-Mail-Marketing-Zwecken erhoben werden, da sie in dieser Hinsicht jeweils als unabhängige Datenverantwortliche handeln.
    • In Fällen, in denen autoBad und der Partner unabhängige Datenverantwortliche sind, bestätigen sie jeweils und erklären sie sich jeweils damit einverstanden, dass:
      1. jede Partei vorbehaltlich der Vorgaben in diesem Abschnitt 8 für ihre Einhaltung der Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der DSGVO verantwortlich ist;
      2. jede Partei die jeweils andere Partei über jegliche versehentliche oder vorsätzliche Beschädigung, Veränderung, Vernichtung oder nicht genehmigte Offenlegung oder jeglichen versehentlichen oder vorsätzlichen Verlust, Missbrauch oder Diebstahl der personenbezogenen Daten, auf die der Partner Zugriff hat („Sicherheitsvorfall“), umgehend (und in jedem Fall innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme der Angelegenheit durch den Partner oder seine Mitarbeiter) informieren muss. Jede Partei bietet der jeweils anderen Partei umfassende Zusammenarbeit und schnelle Hilfe in Bezug auf ihre Bemühungen um die (i) Untersuchung, Behebung und Milderung der Auswirkungen des Sicherheitsvorfalls sowie um die (ii) Einhaltung von Meldepflichten gegenüber Personen, Kunden oder Regulierungsbehörden an;
      3. Jede Partei darf nicht durch ihr Tun oder Unterlassen bewirken (oder nach vernünftigem Ermessen wahrscheinlich bewirken), dass autoBad oder eins ihrer Verbundenen Unternehmen jegliche Bestimmung der Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten verletzen, und muss auch dafür Sorge tragen, dass ihre Mitarbeiter und sonstigen Vertreter dies nicht durch ihr Tun oder Unterlassen bewirken (oder nach vernünftigem Ermessen wahrscheinlich bewirken), und muss alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um die Zuverlässigkeit ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, die möglicherweise Zugriff auf personenbezogene Daten haben, sicherzustellen, sowie dafür Sorge tragen, dass die entsprechenden Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen über die Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten informiert sind und eine Schulung bezüglich der Gesetze über den Umgang mit personenbezogenen Daten absolviert haben;
      4. beide Parteien verpflichten sich, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen in Bezug auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzuführen und beizubehalten, die zur Einhaltung der Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten ausreichen, und die personenbezogenen Daten vor unbefugter oder rechtswidriger Verarbeitung und vor versehentlichem Verlust oder Diebstahl oder versehentlicher Vernichtung, Beschädigung, Veränderung oder Veröffentlichung schützen;
      5. Der Partner verpflichtet sich, personenbezogene Daten von autoBad und Widget-Kunden nur zum Zweck der Erbringung der Partner-Dienstleistungen zugunsten der entsprechenden Kunden zu verarbeiten, sowie im Fall von autoBad-Kunden und Widget-Kunden, die dem Erhalt von E-Mail-Marketing über den eCRM-Service ausdrücklich mittels Opt-In-Einwilligung zugestimmt haben, nur zu den Zwecken des E-Mail-Marketings, und jedenfalls nur solange autoBad-Dienstleistungen erbracht werden; und
      6. sollten der Partner, dessen verbundene Unternehmen oder dessen Lieferanten die personenbezogenen Daten von autoBad-Kunden und/oder Widget-Kunden an Standorte außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übertragen müssen, trägt der Partner die volle Verantwortung (und übernimmt der Partner die volle Haftung) dafür, dass die entsprechenden personenbezogenen Daten in vollkommenen Einklang mit den Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten verarbeitet werden.
    • In Fällen, in denen der Partner der Datenverantwortliche und autoBad der Datenverarbeiter im Hinblick auf personenbezogene Daten von Partner- und VOZ Widget-Kunden ist (außer in Bezug auf E-Mail-Marketing von VOZ Widget-Kunden, bezüglich dessen der Partner und autoBad unabhängige Datenverantwortliche sind), werden die entsprechenden personenbezogenen Daten durch autoBad im Einklang mit den Pflichten aus Artikel 28 DSGVO vorbehaltlich der Regelungen aus dem nachstehenden Abschnitt 8.9 verarbeitet. Die Verarbeitung, bezüglich derer der Partner der Datenverantwortliche und autoBad der Datenverarbeiter ist, weist die in der hier www.autobad.de einsehbaren Datenschutz- und Cookie-Richtlinie beschriebenen Merkmale auf und betrifft inter alia Kunden und die Tätigkeiten der Buchungsabwicklung und der Bearbeitung von Stornierungen und Beschwerden, Marketing-E-Mails (bei entsprechender Einwilligung), die Profilierung und einige Online-Tracking-Aktivitäten. Zu den Pflichten von autoBad gemäß Artikel 28 DSGVO gehört unter anderem Folgendes:
      1. autoBad verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den Anweisungen des Partners. Der Partner weist zu diesen Zwecken Folgendes an: (i) die durch den Kunden im Rahmen von dessen Nutzung der autoBad-Dienstleistungen ausgelöste Verarbeitung, (ii) die Verarbeitung gemäß diesem Vertrag und allen sonstigen Verträgen zwischen den Parteien sowie (iii) die Verarbeitung zur Einhaltung sonstiger angemessener Anweisungen seitens des Partners, wenn die entsprechenden Anweisungen mit den Bestimmungen dieses Vertrages und aller sonstigen Verträge zwischen den Parteien im Einklang stehen. autoBad informiert den Partner per E-Mail, falls eine Anweisung nach Auffassung von autoBad gegen Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten verstößt, und legt dabei ihre Gründe dar;
      2. autoBad stellt sicher, dass alle Personen, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben, an Verschwiegenheitspflichten gebunden sind;
      3. autoBad trägt dafür Sorge, dass die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen und beibehalten werden;
      4. der Partner erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass (i) ein Verbundenes Unternehmen von autoBad als Unterauftragsverarbeiter in Anspruch genommen werden kann und (ii) autoBad oder ein Verbundenes Unternehmen von autoBad im Zusammenhang mit der Erbringung der autoBad-Dienstleistungen externe Unterauftragsverarbeiter beauftragen kann. Einwände gegen neue Unterauftragsverarbeiter teilt der Partner autoBad umgehend schriftlich mit. Sind die Einwände des Partners nicht unangemessen, unternimmt autoBad angemessene Anstrengungen, um die zugunsten des Partners erbrachten autoBad-Dienstleistungen zu ändern oder empfiehlt eine wirtschaftlich vertretbare Änderung der Nutzung der autoBad-Dienstleistungen durch den Partner, um die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den neuen Unterauftragsverarbeiter zu vermeiden, ohne den Partner unverhältnismäßig zu belasten. Sollte autoBad nicht in der Lage sein, eine entsprechende Änderung binnen angemessener Frist, spätestens jedoch neunzig (90) Kalendertage nach Eingang des schriftlichen Einwandes bei autoBad, zu bewirken, kann der Partner die betreffende autoBad-Dienstleistung kündigen, zu deren Erbringung autoBad nicht ohne Inanspruchnahme des beanstandeten neuen Unterauftragsverarbeiters bereit ist;
      5. autoBad wird alle personenbezogenen Daten von Partner-Kunden binnen 90 Kalendertagen nach dem Ende der Erbringung der autoBad-Dienstleistungen nach Wahl des Partners entweder unwiederbringlich löschen oder zurückgeben;
      6. Auf Anfrage des Partners stellt autoBad dem Partner oder einem durch den Partner beauftragten externen Prüfer Informationen, einschließlich Vor-Ort-Prüfungen, über die Einhaltung der Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten durch autoBad zur Verfügung. Soweit Unterauftragsverarbeiter an den autoBad-Dienstleistungen beteiligt sind, kann die Vor-Ort-Prüfung eingeschränkt werden. Vor der Bereitstellung von Informationen bzw. der Durchführung einer Prüfung vereinbaren die Parteien gemeinsam den Umfang, den Zeitpunkt, die Dauer, den Kreis der informationsberechtigten Personen, Geheimhaltungsvereinbarungen und die Erstattungssätze. Unter keinen Umständen darf ein direkter oder indirekter Wettbewerber von autoBad gemäß diesem Unterabschnitt Zugriff auf Informationen von autoBad erhalten;
      7. die autoBad-Dienstleistungen werden nur in Europa erbracht. Bei internationalen Datenübertragungen, die durch den Partner veranlasst werden, verpflichtet sich der Partner dafür Sorge zu tragen, dass vor der Übertragung entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.
    • autoBad behält sich das Recht vor, personenbezogene Daten von Kunden gemäß der vorliegend einsehbaren Datenschutz- und Cookie-Richtlinie (in ihrer gelegentlich aktualisierten Form) www.autobad.de zu verarbeiten. Der Partner erklärt hiermit unwiderruflich und bedingungslos sein Einverständnis mit und seine Zustimmung zu der Verarbeitung der entsprechenden personenbezogenen Daten durch autoBad und gewährleistet ferner, dass jeder Partner-Kunde über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch autoBad informiert wird. Ohne dass dadurch die Pflichten des Partners aus anderen Abschnitten dieses Vertrags eingeschränkt würden, verpflichtet sich der Partner, alle von autoBad angemessenerweise geforderten Informationen, Informationen umgehend in die Datenschutzrichtlinie auf seiner Website oder in sonstiges Informationsmaterial für Partner-Kunden aufzunehmen, um jede Partei bei der Einhaltung der Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten zu unterstützen.
    • Der Partner erkennt an, dass autoBad und ihre Verbundenen Unternehmen Eigentümer aller Rechte am Geistigen Eigentum personenbezogener Daten von autoBad-und Widget-Kunden in Connect sind und der Partner tritt die ausschließlichen Nutzungsrechte unwiderruflich und bedingungslos an autoBad ab. autoBad gewährt dem Partner vorbehaltlich der ständigen Einhaltung der vorliegenden Vertragsbestimmungen durch den Partner eine nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung der entsprechenden personenbezogenen Daten zum Betrieb seines Geschäfts.
    • In Fällen, in denen der Partner den eCRM-Service erhält, kann der Partner Marketing- oder Werbemitteilungen an autoBad-Kunden und Widget-Kunden senden, deren Angaben in Connect gespeichert sind und die bei der Anmeldung zum Erhalt der autoBad-Dienstleistungen bzw. bei der Buchung von Partner-Dienstleistungen über Widget mittels eines Opt-In-Felds ihre Einwilligung in den Erhalt von Marketing- oder Werbemitteilungen von jeglichem Partner, bei dem sie Partner-Dienstleistungen buchen, und/oder spezifisch von dem Partner, bei dem sie buchen, erteilt haben. Die entsprechenden Mitteilungen müssen mit allen geltenden Gesetzen im Einklang stehen.
    • Der Partner verpflichtet sich dazu und gewährleistet, dass er die personenbezogenen Daten von Partner-Kunden nur in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten verarbeitet, sowie insbesondere, dass er, seine Mitarbeiter, seine Partner und seine Lieferanten Marketing- oder Werbemitteilungen nur an Partner-Kunden senden, die in den Erhalt derselben eingewilligt haben. Die Nutzung der personenbezogenen Daten von Partner-Kunden durch den Partner erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Partners, wobei der Partner dafür verantwortlich ist und dafür haftet, dass die volle Einhaltung aller einschlägigen Gesetze im Rahmen der Nutzung durch seine Mitarbeiter, seine Partner und seine Lieferanten voll und ganz sichergestellt ist.
    • Sollte ein Kunde den Partner oder einen seiner Mitarbeitern darüber informieren, dass er keine weiteren Marketing-Materialien von autoBad und/oder ihren Verbundenen Unternehmen erhalten will, benachrichtigt der Partner autoBad umgehend (sowie in jedem Fall spätestens 48 (achtundvierzig) Stunden nach Erhalt der entsprechenden Information) schriftlich unter Angabe aller zugehörigen Einzelheiten, damit autoBad der entsprechenden Anfrage Folge leisten kann.
    • Sollte eine betroffene Person eine der beiden Parteien darum ersuchen, eines oder mehrere der den betroffenen Personen gemäß den Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten eingeräumten Rechte auszuüben, dann bietet die entsprechende andere Partei jene Anregungen oder Hilfen binnen angemessener Frist in dem Maße an, in dem jede der Parteien angemessenerweise Anregungen oder Hilfen seitens der jeweils anderen Partei zur Umsetzung der eingeräumten Rechten benötigt. Jede Partei trägt dabei selbst ihre zugehörigen Kosten;
    • Sollte eine der Parteien seitens einer Datenschutzbehörde zur Bereitstellung von Informationen bezüglich dieses Vertrags bzw. bezüglich der Beziehung zur anderen Partei aufgefordert werden, so informiert die betreffende Partei die jeweils andere darüber umgehend, sofern dies nicht nach geltendem Recht verboten ist.
    • Jegliche Verletzung dieses Abschnitts 8 durch den Partner gilt als Wesentliche Verletzung dieses Vertrages.
    • Der Partner entschädigt autoBad und ihre Verbundenen Unternehmen und hält diese schadlos in Bezug auf alle Verluste, Ansprüche, Kosten, Schäden oder Verfahren, die durch autoBad und/oder ihre Verbundenen Unternehmen aufgrund oder im Zusammenhang mit der Verletzung dieses Abschnitts 8 durch den Partner erlitten werden oder zu Lasten derselben entstehen.
    • Dieser Abschnitt besteht in seiner Gesamtheit auch nach der Kündigung oder Beendigung dieses Vertrages weiterhin fort.
  9. GEWÄHRLEISTUNGEN DES PARTNERS, LIZENZ FÜR autoBad UND ENTSCHÄDIGUNG
    • Der Partner stellt autoBad alle Partner-Inhalte zur Verfügung, die autoBad angemessenerweise zur Erbringung der autoBad-Dienstleistungen benötigt.
    • Der Partner gewährt autoBad hiermit ein nicht-ausschließliches, unwiderrufliches, unentgeltliches und weltweites Recht sowie eine entsprechende Lizenz (beziehungsweise Unterlizenz) zur Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung, Unterlizenzierung, Übermittlung und Zurverfügungstellung der Partner-Inhalte auf der Website, der App sowie auf sämtlichen anderen Vertriebskanälen und für jegliche Zwecke die für autoBad von Bedeutung oder für autoBad erforderliche sind, zur Ausübung ihrer Rechte und zur Erfüllung ihrer Pflichten gemäß diesem Vertrag benötigt.
    • autoBad kann die Partner-Inhalte an Verbundene Unternehmen und Dritte („Drittplattformen“) unterlizenzieren, sie diesen zur Verfügung stellen, gegenüber diesen offenlegen und/oder diesen anbieten, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, Google über seine Dienste wie „Reserve With Google“ und „Google My Business“. autoBad haftet gegenüber dem Partner in keinem Fall für Handlungen oder Unterlassungen von Drittplattformen. Das einzige Rechtsmittel, das dem Partner in Bezug auf entsprechende Drittplattformen zur Verfügung steht, besteht darin, (a) autoBad aufzufordern (die das Recht, jedoch nicht die Pflicht hat), die entsprechende Drittplattform in Bezug auf den Partner zu deaktivieren und abzuschalten, oder (b) diesen Vertrag gemäß Abschnitt 11 zu kündigen. Der Partner gewährt autoBad die uneingeschränkte Berechtigung zum Einrichten und Verwalten des Partnerinhalts auf dem „Google My Business“-Konto des Partners als seinem autorisierten Vertreter. Wenn der Partner jederzeit die ausschließliche Kontrolle über sein „Google My Business“-Konto erlangen möchte, sollte der Partner autoBad informieren. autoBad wird die erforderlichen Schritte einleiten, um die Verbindung mit dem Konto zu beenden und die Berechtigungen für die Verwaltung und Änderung des Kontos aufzugeben.
    • Der Partner räumt hiermit autoBad das Recht ein:
      1. Partner-Inhalte, die auf jeglichen Seiten veröffentlicht werden, zu entfernen, zu bearbeiten, zu kürzen oder anderweitig zu ändern, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Fälle, in denen die entsprechenden Partner-Inhalte nach angemessener Einschätzung von autoBad nicht mit den Gewährleistungen aus Abschnitt 9.5 im Einklang stehen oder anderweitig die Bestimmungen dieses Vertrags verletzen; und
      2. Suchmaschinenoptimierungsdienste, Pay-per-Click-Werbung und sonstige Mechanismen in Anspruch zu nehmen, die den Handelsnamen des Partners oder jegliche Marken, die in Verbindung mit den Partner-Dienstleistungen verwendet werden, verkörpern, enthalten oder zitieren (ganz oder teilweise).
    • Der Partner gewährleistet, sichert zu und verspricht, dass:
      1. alle Partner-Inhalte, die er autoBad in Verbindung mit diesem Vertrag zur Verfügung stellt und/oder auf der Website (und gegebenenfalls auf den Vertriebskanälen) veröffentlicht (oder autoBad zur Veröffentlichung übermittelt), in allen wesentlichen Punkten zutreffend sind, keine Rechte anderer Personen verletzen (einschließlich der Rechte am geistigen Eigentum) und auch nicht verleumderisch, rechtswidrig, beleidigend, bedrohlich oder pornographisch sind oder anderweitig nicht den allgemeinen Standards des Geschmacks und des Anstands gerecht werden; und
      2. er im Rahmen des Marketings, des Vertriebs und der Erbringung der Partner-Dienstleistungen alle einschlägigen Gesetze und alle geltenden Vorschriften in Bezug auf Werbung beachtet, und dass er alle Lizenzen, Genehmigungen, Vollmachten, Qualifikationen und Versicherungen einholt, deren Einholung von Seiten des Partners im Hinblick auf alle seine Geschäftstätigkeiten und Mitarbeiter (insbesondere jedoch im Zusammenhang mit der Erbringung von Partner-Dienstleistungen) entweder notwendig oder nach vernünftigem Ermessen umsichtig ist.
    • Jegliche Verletzung der Gewährleistungen in Abschnitt 9.5 gilt als Wesentliche Verletzung dieses Vertrages.
    • Der Partner verpflichtet sich hiermit, autoBad und ihre leitenden Angestellten, Geschäftsführer und Mitarbeiter zu entschädigen sowie entschädigt und schadlos zu halten in Hinblick auf sämtliche Ansprüche, Forderungen, Pflichten, tatsächliche oder vermeintliche Ursachen von Verfahren und Klagen sowie in Hinblick auf alle Schäden, Verbindlichkeiten, Geldstrafen, Urteile, Kosten (einschließlich von Kosten für die Beilegung von Rechtsfällen), zugehörige Aufwendungen (einschließlich der Zahlung von Gerichtskosten und Auslagen in angemessener Höhe) und Verluste (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf direkte oder indirekte Schäden oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Reputationsschäden und alle Zinsen, Strafen und Gerichtskosten (berechnet auf Vollkostenbasis)) sowie alle sonstigen Gebühren und Auslagen für Dienstleistungen in angemessener Höhe, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Vertragsbestimmungsverletzung durch den Partner oder aus Klagen von Dritten im Zusammenhang mit den zur Verfügung gestellten (oder nicht zur Verfügung gestellten) Partner-Dienstleistungen ergeben, oder aus Handlungen (oder Unterlassungen) des Partners oder einer anderen in seinem Auftrag handelnden Person (außer autoBad), einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Klagen, die in Verbindung mit Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten, mit Partner-Inhalten oder mit dem Besuch eines Kunden am Ausführungsort des Partners erhoben werden.
    • Dieser Abschnitt besteht auch nach der Kündigung oder Beendigung dieses Vertrages weiterhin fort.
  10. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
    • autoBad stellt dem Partner zweimal monatlich eine Rechnung aus (die „Rechnung“), in der oben auf der Rechnung in der Kontoübersicht (die „Kontoübersicht“) Folgendes dargelegt wird:
      1. der gegebenenfalls aus der vorherigen Rechnung vorgetragene Saldo;
      2. was autoBad dem Partner in Hinblick auf die seit der letzten Rechnung Erfüllte Buchungen schuldet;
      3. was der Partner autoBad seit der letzten Rechnung in Bezug auf Entgelte schuldet (wie etwa Einrichtungsgebühr, Provisionen usw.), wobei die entsprechenden Beträge von einem etwaigen gemäß vorstehendem Abschnitt 10.1 (b) geschuldeten Betrag abzuziehen sind); und
      4. der daraus resultierende Kontosaldo (der „Schlusssaldo“), der entweder von autoBad an den Partner oder von dem Partner an autoBad zahlbar ist.
    • In der Rechnung sind auch alle Kategorien von Buchungen und Entgelten aufgelistet, einschließlich von:
      1. Erfüllten Buchungen, wenn der Kunde den zu zahlenden Gesamtbetrag im Voraus zahlt;
      2. Erfüllten Buchungen, die unter Inanspruchnahme der Option „Vor-Ort-Zahlung“ vorgenommen wurden;
      3. Im Voraus bezahlten Widget-Buchungen;
      4. Entgelten, die seitens des Partners an autoBad zahlbar sind und nicht direkt an einen durch autoBad erfolgenden Einzug der Zahlung für eine bestimmte Buchung von einem Kunden gebunden sind (das heißt Fälle, in denen die Einrichtungsgebühr fällig ist oder in denen entsprechende sonstige Entgelte oder Beträge gelegentlich von dem Partner an autoBad zu zahlen sind); und
      5. Stornierungen.
    • Wenn der Schlusssaldo negativ ist, überweist autoBad den Schlusssaldo innerhalb von 3 bis 5 Tagen nach Rechnungsdatum an den Partner. In diesem Fall muss der Partner in Hinblick auf die entsprechende Rechnung nichts weiter unternehmen.
    • Wenn der Schlusssaldo positiv ist, ist der Partner verpflichtet, den Schlusssaldo innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum an autoBad auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Die Zahlung erfolgt mittels der von Ihnen gewählten Zahlungsart, die von autoBad zu dem betreffenden Zeitpunkt bereitgestellt wird, und die alle oder eine der folgenden Zahlungsarten umfassen kann: Überweisung. Kreditkarte, Einzugsermächtigung und/oder wiederkehrende Zahlungen. Sollte der Partner irgendwelche Bedenken hinsichtlich der Rechnung oder seiner Fähigkeit zur Überweisung des Schlusssaldos innerhalb der vorgeschriebenen Frist haben, so muss er so schnell wie möglich Kontakt mit autoBad aufnehmen. Wenn die Rechnung überfällig ist, stehen autoBad die entsprechenden gesetzlich vorgesehenen Rechte zu.
    • Wenn sich der Schlusssaldo auf Null beläuft, wird in der Rechnung angegeben, dass der Schlusssaldo beglichen und seitens autoBad oder des Partners in Bezug auf diese Rechnung nichts weiter zu unternehmen ist.
    • In Bezug auf im Voraus bezahlte Widget-Buchungen und im Voraus bezahlte autoBad-Buchungen gelten folgende Bedingungen:
      1. autoBad erhält als Handelsvertreter des Partners Vorauszahlungen von Kunden, und er Kunde wird von seiner Schuld gegenüber dem Partner in Bezug auf dieselben befreit, sobald die Vorauszahlung bei autoBad eingeht;
      2. in Ermangelung anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen zwischen autoBad und dem Partner unterliegt jegliche Weiterleitung von Beträgen, die von autoBad eingezogen werden und an den Partner zu zahlen sind, dem Vorbehalt, dass der Partner die Partner-Dienstleistungen in Erfüllung einer Buchung gemäß diesem Vertrag erbracht hat;
      3. vorbehaltlich der Erfüllung des vorstehenden Abschnitts 10.6 (b) durch den Partner ist die weitergeleitete Zahlung eines Schlusssaldos gemäß dem vorstehenden Abschnitt 10.3 bzw. 10.4 durch autoBad beziehungsweise durch den Partner zu entrichten.
    • Der Partner hat alle an autoBad zu entrichtenden Zahlungen gemäß Ziffer 10.4 ohne Abzug, sei es durch Aufrechnung, Zurückbehaltung, Gegenforderung, Skonto oder auf andere Weise zu leisten. Wenn ein Betrag, den der Partner autoBad gemäß diesen Bedingungen schuldet, nicht am oder vor dem Fälligkeitsdatum entrichtet wird, werden alle Beträge, die der Partner autoBad schuldet, sofort fällig und zahlbar, unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die autoBad zur Verfügung stehen. autoBad ist berechtigt:
      1. Seine Bereitstellung der autoBad Services und dieser Vereinbarung auszusetzen oder zu beenden, einschließlich der Deaktivierung der Eintragung des Partners auf der Website und in der App, bis Vereinbarungen über die Zahlung oder Gutschrift, die für autoBad angemessen erscheinen, getroffen worden sind;
      2. dem Partner die Kosten für die Erlangung eines Urteils oder der Zahlung aufzuerlegen, sowie alle angemessenen Kosten für professionelle Dienstleistungen (einschließlich Rechtskosten) und andere Kosten für die Einleitung eines Verfahrens oder für ein anderes Verfahren zur Eintreibung von Forderungen; und
      3. wenn der Partner mehrere Standorte mit autoBad unterhält, die vom Partner an autoBad zu zahlenden Beträge mit von autoBad zu entrichtenden Zahlungen an den Partner in Bezug auf diese Standorte zu verrechnen.
    • Der Partner ist verantwortlich für Rückerstattungen, Rückbuchungen, Bankgebühren und andere Verwaltungsgebühren (“Bankgebühren”), die autoBad entstanden sind, weil der Partner autoBad nicht vorab über die Änderungen der Zahlungsangaben und/oder -vereinbarungen informiert hat, einschließlich unter anderem:
      1. Angaben zum Bankkonto;
      2. Kündigung einer Einzugsermächtigung;
      3. unzureichende Geldmittel;
      4. Ablauf der Karte
    • autoBad behält sich das Recht vor, alle vom Partner an autoBad zu zahlenden Beträge und etwaige Bankgebühren von allen von autoBad im Namen des Partners erfassten Salden abzuziehen, bevor dem Partner das Schlussguthaben gutgeschrieben wird. autoBad behält sich in jedem Fall das Recht vor, (a) Beträge, die von dem Partner an autoBad zu zahlen sind, sowie (b) Erstattungen oder Rückvergütungen in Bezug auf Buchungen vor der Weiterleitung der Zahlung von Schlusssalden an den Partner von Salden abzuziehen, die durch autoBad im Auftrag des Partners eingezogen wurden.
    • Alle Zahlungen, die dem Partner von autoBad geschuldet werden, erfolgen per Banküberweisung unter Verwendung der Kontoangaben, die autoBad durch den Partner via Connect übermittelt wurden (und in der Rechnung genannt sind). Es obliegt dem Partner sicherzustellen, dass diese Angaben korrekt sind. autoBad nimmt dem Partner geschuldete Zahlungen nur direkt zugunsten des Partners vor und kann keine Zahlungen zugunsten Dritter durchführen. Der Partner wird autoBad vollumfänglich schad- und klaglos halten und autoBad von allen Verlusten, Schäden und Ansprüchen freistellen, die daraus entstehen, dass der Partner autoBad nicht über eine Änderung der Bankkontodaten informiert hat, einschließlich aber nicht beschränkt auf Bankgebühren, die autoBad dadurch entstehen.
    • autoBad behält sich das Recht vor, Zinsen auf alle Beträge zu berechnen, die von dem Partner an autoBad zu zahlen sind und nicht, wie gesetzlich vorgesehen, zum entsprechenden Fälligkeitsdatum beglichen werden. Die entsprechenden Zinsen fallen täglich an und zwar ab dem Datum, an dem die Zahlung überfällig wird, bis zu dem Datum, an dem autoBad den vollen ausstehenden Betrag zuzüglich aller aufgelaufenen Zinsen erhält.
    • Bei Streitigkeiten zwischen autoBad und dem Partner wird jeglicher unbestrittene Provisionsbetrag gemäß diesem Abschnitt 10 an autoBad gezahlt. Der Partner muss autoBad innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt detailliert über den Grund seiner Ablehnung informieren. Unterlässt der Partner dies, gilt die Rechnung als vom Partner akzeptiert.
    • Der Partner ist für die Einbehaltung und Erklärung von Steuern verantwortlich, die auf die Provision anwendbar sind, im Einklang mit allen anwendbaren Gesetzen und dem Ersuchen der zuständigen Steuerbehörden, einschließlich für Zinsen und Strafen, die für die verspätete Zahlung oder Nichteinbehaltung auferlegt werden. Für die Vereinbarung mit den zuständigen Steuerbehörden bezüglich der steuerlichen Behandlung der Provision ist der Partner erforderlichenfalls allein verantwortlich. Auf Antrag von autoBad stellt der Partner Kopien der Steuerzahlungsbescheide und/oder Steuerbefreiungsbescheide zur Verfügung. Der Partner sichert zu und gewährleistet, dass er, sofern zutreffend, bei allen zuständigen Steuerbehörden ordnungsgemäß registriert ist.
    • Der Partner versteht und erkennt an, dass autoBad ein gewerblicher Buchungsvermittler ist und keine Partner-Dienstleistungen zugunsten des Kunden erbringt. Der Vertrag über die Partner-Dienstleistungen besteht zwischen dem Partner und dem autoBad-Kunden. Infolgedessen obliegt es dem Partner, soweit er umsatzsteuerpflichtig ist, auf den Gesamtbetrag der Buchung die Umsatzsteuer zu berechnen und dem Kunden auf entsprechende Anfrage einen Umsatzsteuerausweis zur Verfügung zu stellen. autoBad berechnet dem Partner nur Umsatzsteuer auf die Provision, als Gegenleistung für die Erbringung der autoBad-Dienstleistungen.
    • Im Fall von betrügerischen oder mutmaßlich betrügerischen Aktivitäten seitens des Partners, oder in dem Fall, dass autoBad aufgrund geltenden Rechts, einer gerichtlichen Anordnung, einer behördlichen Anweisung, eines Schiedsspruchs oder ihrer eigenen Stornorichtlinie gezwungen ist, eine Buchung ganz oder teilweise zu erstatten, behält sich autoBad das Recht vor, von dem Partner die Erstattung eines von autoBad an den Kunden zurückzuzahlenden Betrages zu fordern.
  11. VERTRAGSLAUFZEIT
    • Falls die Parteien bei Vertragsschluss nichts anderes bestimmen, wird der Vertrag für unbestimmte Dauer geschlossen. Jede Partei hat das Recht, den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 7 Tagen zum Ende eines Kalendermonats in Textform zu kündigen, soweit bei Vertragsschluss keine abweichende Vereinbarung diesbezüglich getroffen wurde. Die im Kündigungszeitrum anfallenden Umsätze unterliegen weiterhin dieser Vereinbarung. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
    • Jede der Parteien ist berechtigt, diesen Vertrag fristlos durch entsprechende schriftliche Mitteilung an die jeweils andere Partei zu kündigen, wenn:
      1. die andere Partei eine Wesentliche Verletzung einer der Bestimmungen dieses Vertrages begeht (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf eine Verletzung von Abschnitt 6.1, 6.2, 6.5, 6,7, 6.11, 6.12, 6.13, 7.1, 8, 9.5 und/oder 10) und die entsprechende Verletzung entweder nicht behoben werden kann, oder die entsprechende Partei es im Fall einer behebbaren Verletzung versäumt, die betreffende Verletzung innerhalb von 7 Tagen zu beheben, nachdem sie eine schriftliche Mitteilung erhalten hat, in der umfassende Einzelheiten zu der Verletzung dargelegt werden und die Behebung der Verletzung gefordert wird; oder
      2. die andere Partei fortwährend eine nicht-wesentliche Verletzung (unabhängig davon, ob diese behebbar ist oder nicht) jeglicher Bestimmung dieses Vertrages begeht;
      3. ein Pfandgläubiger den Besitz jeglichen Eigentums oder Vermögens der entsprechenden anderen Partei antritt oder ein Zwangsverwalter für jenes Eigentum oder Vermögen bestellt wird;
      4. die entsprechende andere Partei einen freiwilligen Vergleich mit ihren Gläubigern trifft oder zum Gegenstand eines Insolvenzverfahrens wird;
      5. die entsprechende andere Partei in Liquidation geht (außer zu den Zwecken der Verschmelzung oder Umstrukturierung und so, dass sich die daraus hervorgehende Gesellschaft effektiv verpflichtet, an die der entsprechenden anderen Partei gemäß diesem Vertrag auferlegten Verpflichtungen gebunden zu sein oder diese zu übernehmen);
      6. in Bezug auf die entsprechende andere Partei irgendeine Situation eintritt, die nach den Gesetzen irgendeiner Rechtsordnung mit dem Vorstehenden vergleichbar ist; oder
      7. die entsprechende andere Partei ihren Geschäftsbetrieb einstellt oder die Einstellung desselben androht.
    • Die Beendigung dieses Vertrages berührt unabhängig von ihrem jeweiligen Grund nicht die zum Zeitpunkt der Kündigung erwachsenen Rechte und Rechtsmittel der Parteien.
  12. VERTRAULICHKEIT
    • Jede der Parteien erkennt an, dass sie aufgrund und im Verlauf dieses Vertrages bzw. anderweitig Informationen im Zusammenhang mit der jeweils anderen Partei, deren Marketing-Plänen, deren Auftraggebern, Kunden, Unternehmen, Geschäftsplänen, Finanzen, Technologien oder Angelegenheiten, die urheberrechtlich geschützt sind und bei denen es sich um vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei handelt („Vertrauliche Informationen“), erhalten oder anderweitig von solcher Kenntnis erlangen kann.
    • Jede der Parteien verpflichtet sich, jederzeit die Vertraulichkeit der Vertraulichen Informationen zu wahren und für die Wahrung der Vertraulichkeit der Vertraulichen Informationen Sorge zu tragen und alle Vertraulichen Informationen vor Diebstahl, Beschädigung, Verlust oder unbefugten Zugriff zu sichern und zu schützen und für die entsprechende Sicherung und den entsprechenden Schutz aller Vertraulichen Informationen Sorge zu tragen, und Vertrauliche Informationen zu keinem Zeitpunkt, sei es während der Laufzeit dieses Vertrags oder zu jedem späteren Zeitpunkt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Eigentümers der Vertraulichen Informationen, direkt oder indirekt zu nutzen, offenzulegen, zu verwerten, zu kopieren oder zu ändern oder dies Dritten zu erlauben, außer zu dem ausschließlichen Zweck der Erfüllung ihrer Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.
    • Die Bedingungen und Pflichten aus diesem Abschnitt 12 gelten nicht für Vertrauliche Informationen, die:
      1. im Zeitpunkt des Erhalts durch den Empfänger allgemein bekannt sind;
      2. in einem späteren Zeitpunkt ohne Verschulden des Empfängers, seiner leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen allgemein bekannt werden;
      3. durch den Empfänger von Seiten Dritter ohne Einschränkungen rechtmäßig erhalten werden; oder
      4. dem Empfänger bereits vor dem Erhalt gemäß diesem Vertrag bekannt waren.
    • Der Empfänger kann Vertrauliche Informationen unter Wahrung der Verschwiegenheit gegenüber professionellen Beratern des Empfängers offenlegen, oder wenn er dazu durch Gesetz, Verordnung oder Verfügung einer zuständigen Behörde gezwungen ist.
    • Dieser Abschnitt besteht auch nach der Kündigung oder Beendigung dieses Vertrages weiterhin fort.
  13. HAFTUNG
    • Für Schäden (i) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von autoBad, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von autoBad beruhen, (ii) die durch Fehlen einer von autoBad garantierten Beschaffenheit hervorgerufen werden, (iii) die durch autoBad, einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von autoBad vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, sowie (iv) bei arglistigem Verhalten von autoBad, haftet autoBad nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
    • Bei leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden durch autoBad, einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von autoBad, haftet autoBad nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.
    • Der bei Vertragsschluss vorhersehbare und vertragstypische Schaden im Sinne von Ziffer 13.2. beträgt nicht mehr als 100 €.
    • Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
    • Im Übrigen ist die Haftung von autoBad ausgeschlossen.
    • Im Falle einer unentgeltlichen Leistungserbringung haftet autoBad aufgrund gesetzlicher Vorschriften abweichend von Ziffer 13.2 auch nicht für leichte Fahrlässigkeit.
    • Soweit die Haftung von autoBad ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der persönlichen Haftung der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen von autoBad.
    • Die Haftung von autoBad gegenüber dem Partner in Bezug auf Bußgelder und Schadensersatzforderungen von betroffenen Personen gemäß der DSGVO ist entsprechend den Vorschriften der DSGVO und darüber hinaus nach dem einschlägigen anwendbaren Recht der Europäischen Union oder des EWR-Mitgliedstaates beschränkt.
    • Dieser Abschnitt 13 besteht in seiner Gesamtheit auch nach der Kündigung oder Beendigung dieses Vertrages weiterhin fort.
  14. VERSCHIEDENES
    • Alle Rechte an der Website, der App, den Partner-Webseites und deren Inhalten (mit Ausnahme von Partner-Inhalten) (sowie an allen sonstigen geistigen Eigentumsrechten, die autoBad gehören oder an autoBad lizenziert sind) bleiben ständiges Eigentum von autoBad. Keine Bestimmung dieses Vertrages dient als Grundlage für Ansprüche des Partners in Bezug auf entsprechende geistige Eigentumsrechte oder den damit verbundenen Geschäftswert. Um die Website und deren Inhalte (einschließlich der Partner-Inhalte) zu optimieren, kann autoBad nach eigenem Ermessen gelegentlich das Format, den Inhalt und den Stil der Beschreibungen, Fotos und Menüs auf der Seite zum Ausführungsort ändern.
    • Im Fall eines Wechsels der Eigentumsverhältnisse oder der Geschäftsleitung des Partners muss der Partner den neuen Eigentümer oder Geschäftsführer von dem Bestehen sowie den Bedingungen dieses Vertrages in Kenntnis setzen und autoBad die Kontaktangaben der betreffenden neuen Mitarbeiter übermitteln.
    • Jede Kündigung, Rechnung oder sonstige Mitteilung, die eine Partei der jeweils anderen Partei zustellen muss, gilt als hinreichend zugestellt, wenn sie der jeweils anderen Partei unter der in diesem Vertrag angegebenen Adresse (oder einer anderen Adresse, die der jeweils anderen Partei schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt wird) übersandt wird. Mitteilungen, die per Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein übersandt werden, gelten drei Werktage nach dem Versanddatum als zugestellt. In allen anderen Fällen gelten Mitteilungen an dem Tag als zugestellt, an dem sie tatsächlich erhalten werden.
    • Wir sind berechtigt, diese Bedingungen von Zeit zu Zeit zu überarbeiten und zu ändern, um Änderungen des Marktumfeldes, die Auswirkungen auf unser Geschäft haben, Änderungen der Technologie, Änderungen der Zahlungsmethoden, Änderungen der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie Änderungen der Funktionen unserer Systeme gerecht zu werden; lesen Sie unsere Bedingungen daher bitte regelmäßig erneut. Wir informieren den Partner 30 Tage vor dem Inkrafttreten entsprechender Änderungen aktiv und räumen dem Partner die Möglichkeit ein, die Änderungen abzulehnen und den Vertrag vor der Vornahme einer entsprechenden Änderung zu kündigen.
    • Die Beziehung zwischen den Parteien ist eine Beziehung zwischen unabhängigen Unternehmern, die rechtlich selbstständig handeln. Mit Ausnahme anderweitiger Angaben in diesem Vertrag begründet keine Bestimmung in diesem Vertrag eine Beziehung der Parteien als Teilhaber, Partner bei einem Gemeinschaftsunternehmen oder Miteigentümer.
    • Keine der Parteien darf diesen Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei ganz oder teilweise abtreten, übertragen, in Auftrag geben, als Untervertrag vergeben oder auf andere Weise behandeln (wobei diese Zustimmung nicht grundlos verweigert, Bedingungen unterworfen oder verzögert werden darf), außer gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 7.
    • Versäumt es eine der Parteien, Bestimmungen oder Rechte aus diesem Vertrag in einem bestimmten Zeitpunkt durchzusetzen oder auszuüben, so stellt dies keinen Verzicht auf jene Bestimmungen oder Rechte dar und darf auch nicht so ausgelegt werden, und berührt in keinerlei Weise das Recht der Partei auf Durchsetzung oder Ausübung dieser Bestimmungen oder Rechte in einem späteren Zeitpunkt.
    • Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nach geltendem Recht für rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so gilt die entsprechende Bestimmung, als wäre sie nicht Bestandteil dieses Vertrages, und so berührt sie in keiner Weise die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen und wird seitens der Parteien durch eine gültige Klausel ersetzt.
    • Dieser Vertrag enthält sämtliche Bedingungen, die zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand vereinbart wurden, und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Übereinkommen oder Arrangements zwischen den Parteien, unabhängig davon, ob sie mündlich oder schriftlich abgeschlossen wurden.
    • Dieser Vertrag sowie dessen Auslegung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Parteien unterwerfen sich zur Beilegung von Streitigkeiten, die sich möglicherweise aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Berlin.